Lammert: Überhangmandate sind nicht zu beanstanden

Berlin. Eine schwarz-gelbe Regierungsbildung nur mit Hilfe von Überhangmandaten wäre nach Auffassung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) juristisch wie politisch nicht zu beanstanden. Wenige Tage vor der Bundestagswahl wies Lammert damit Kritik von SPD und Grünen zurück

Berlin. Eine schwarz-gelbe Regierungsbildung nur mit Hilfe von Überhangmandaten wäre nach Auffassung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) juristisch wie politisch nicht zu beanstanden. Wenige Tage vor der Bundestagswahl wies Lammert damit Kritik von SPD und Grünen zurück. "Der Eindruck, der von einzelnen Politikern und Teilen der Medien verbreitet wird, dass Überhangmandate verfassungswidrig seien, ist weder redlich noch überzeugend", sagte Lammert.Nach seiner Meinung ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008 nichts anderes. Damals sei es nur um einen Teilaspekt des Wahlrechts gegangen, der mit den Überhangmandaten lediglich im Zusammenhang steht. "Die rechtliche Bewertung ist glasklar. Es gibt nur eine über unser geltendes Wahlrecht zustande kommende Sitzverteilung über die Erst-und Zweitstimmen. Überhangmandate sind kein Anknüpfungspunkt für irgendwelche Wahlanfechtungen." Lammert erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil nur den sogenannten negativen Stimmeffekt beanstandet hat. Danach kann unter anderem ein Zuwachs an Zweitstimmen zum Verlust von Überhangmandaten führen. Praktisch würde dies aber nur, wenn es eine Nachwahl gibt, wie zum Beispiel in Dresden 2005. Das Verfassungsgericht hatte damals dem Bundestag ausdrücklich zur Anpassung des Wahlrecht Zeit bis zur Mitte der kommenden Legislaturperiode gegeben. Dem Gesetzgeber hätte es nach der Entscheidung aber frei gestanden, schon bis zum Ende der jetzt ablaufenden Wahlperiode zu handeln. Die SPD hatte am Montag bekräftigt, dass eine mögliche Koalition aus Union und FDP politisch nicht legitim sei, wenn ihre Mehrheit entscheidend über Überhangmandate zustande käme. dpa

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