Länder reichen heute Antrag für NPD-Verbot ein

Berlin/Karlsruhe · Menschenverachtend, rassistisch und in der Tradition des Nationalsozialismus: Aus diesen Gründen wollen die Länder die NPD verbieten lassen. Die Antragsschrift soll heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Die Länder sind sicher, dass sie stichhaltiges Material gesammelt haben. Es bestehe eine "Wesensverwandtschaft" der NPD zum Nationalsozialismus, die für sich allein schon ein Verbot rechtfertige, heißt es in dem gut 250 Seiten starken Antrag. So vertrete die NPD ein "biologistisch-rassistisch" geprägtes Konzept der "Volksgemeinschaft". Deutscher sei man "von Geburt oder eben nicht", zitieren die Antragsteller aus einer Partei-Broschüre.

Der Bundesrat stellt den Verbotsantrag als einziges Verfassungsorgan, Bundesregierung und Bundestag haben sich nicht angeschlossen. Ein erster Anlauf für ein Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz auch in der Parteispitze Informanten hatte. Skeptiker warnen auch diesmal vor den hohen Hürden für ein Parteiverbot. > , A 4: Meinung

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