Künftig mehr Sachleistungen für Hartz-IV-Empfänger

Berlin/Saarbrücken. Eine Woche nach dem Gerichtsurteil zur Berechnung von Hartz-IV-Leistungen haben sich Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Liste von Zusatzleistungen für "Härtefälle" verständigt. Demnach kann vorerst eine sehr begrenzte Zahl von Bedürftigen auf zusätzliche Hilfe hoffen

Berlin/Saarbrücken. Eine Woche nach dem Gerichtsurteil zur Berechnung von Hartz-IV-Leistungen haben sich Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Liste von Zusatzleistungen für "Härtefälle" verständigt. Demnach kann vorerst eine sehr begrenzte Zahl von Bedürftigen auf zusätzliche Hilfe hoffen. Sie müssen einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf" nachweisen. Zum Kreis der Berechtigten zählen demnach Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke, geschiedene Paare sowie Kinder mit Schulproblemen.Als "außergewöhnliche laufende Belastung" werden zum Beispiel Medikamente eingestuft, die nicht verschreibungspflichtig sind - etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis. Rollstuhlfahrer, die manches im Haushalt nicht allein erledigen können, sollen Putz- oder Haushaltshilfen bezahlt bekommen. In den Katalog sollen auch Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, wenn geschiedene Ehepartner ihre Kinder besuchen. Nachhilfe-Unterricht wird über einen begrenzten Zeitraum bezahlt, wenn etwa durch Krankheit schulischer Nachholbedarf entsteht. Die Abwicklung solle - etwa bei Fahrkarten - praxisnah gehandhabt werden, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums zur SZ. Nach Angaben der Bundesagentur setzte gleich nach dem Gerichtsurteil bundesweit ein Ansturm von Antragstellern auf die Jobcenter ein. Die Betroffenen reagierten immer sehr schnell, "wenn mehr Geld in Aussicht steht", sagte eine BA-Sprecherin. Zudem hätten Arbeitslosen-Initiativen und Anwälte gezielt darauf hingewiesen, dass für besondere finanzielle Belastungen eine Zusatzleistung beantragt werden könne. Bei den saarländischen Arbeitsgemeinschaften (Argen) liegen bislang dagegen kaum entsprechende Anfragen vor. Das teilte die Regionaldirektion für Arbeit mit. Der Sozialverband VdK Saarland forderte eine großzügige Auslegung der Härtefall-Klausel. Zudem solle der Hartz-IV-Regelsatz künftig vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den Sozialverbänden ermittelt werden, sagte Verbandschef Armin Lang zur SZ. Das sei gerechter als die geltende Berechnungsmethode für den Bedarf zum Lebensunterhalt. dpa/afp/ts

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