Krankenkassen lehnen massenhaft Leistungen ab

Berlin/Saarbrücken · Krankschreibungen werden nicht anerkannt, Therapien nicht gezahlt, Hilfsmittel verwehrt – häufig enttäuschen Krankenkassen ihre Versicherten. Der Gesundheitsminister findet das nicht in Ordnung.

In hunderttausenden Fällen lehnen Krankenkassen Zahlungen an Versicherte für Krankengeld, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel ab. Das geht aus Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hervor. So wurden allein im Vorjahr rund 1,5 Millionen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen auf Initiative der Kassen begutachtet. In 16 Prozent der Fälle urteilte der MDK, dass die Beschäftigten wieder arbeiten könnten. Bei fast 700 000 Prüfungen zu Reha-Leistungen kamen die MDK-Ärzte in 39 Prozent der Fälle zu dem Ergebnis, dass die medizinischen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Für Hilfsmittel wie etwa Hörgeräte wurden fast 500 000 Gutachten geschrieben, dabei gab es in rund jedem dritten Fall ein negatives Urteil.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kritisierte gestern die teils restriktive Bewilligungspraxis. "Es darf nicht zu einer massenweisen Ablehnung kommen. Das ist nicht in Ordnung. Die Versicherten haben einen Anspruch auf Leistungen", sagte er.

Die Gesundheitsexpertin der Linken, Martina Bunge, sprach prompt von einem "Skandal". Grund sei die schwarz-gelbe Gesundheitspolitik. Die Bundesregierung zwinge die Kassen über unsinnige Zusatzbeiträge zu einem Überlebenskampf. Auch der Landes-Chef des Sozialverbands VdK, Armin Lang, stellt das gegenwärtige System in frage. Gerade jene Kassen würden bestraft, die sich gegenüber ihren Versicherten großzügig verhielten, sagte Lang unserer Zeitung.

Nach Auskunft von VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sollten sich Patienten "auf keinen Fall" damit zufriedengeben, wenn der MDK ein Hörgerät oder eine Reha-Leistung ablehnt. Problematisch sei, dass Entscheidungen zur Arbeitsunfähigkeit oft nach Aktenlage getroffen würden. "Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist das fatal." Mascher ermutigte dazu, Widerspruch einzulegen. So könne der behandelnde Arzt ein zweites Gutachten einfordern. > , Interview, Meinung

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