Kosten für Ausbildung und Studium jetzt steuerlich absetzbar

München. Für Studenten und Auszubildende könnte es künftig einfacher werden, die Kosten für ihre Ausbildung beim Finanzamt geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) kassierte mit zwei aktuellen Urteilen die gängige Praxis der Behörden, die Anrechnung etwa von Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten abzulehnen

München. Für Studenten und Auszubildende könnte es künftig einfacher werden, die Kosten für ihre Ausbildung beim Finanzamt geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) kassierte mit zwei aktuellen Urteilen die gängige Praxis der Behörden, die Anrechnung etwa von Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten abzulehnen. Den Staat könnte das viel Geld kosten, wenn er nicht das entsprechende Gesetz überarbeitet, das nach Ansicht der Richter nicht klar genug regelt, wie mit den Ausbildungskosten umzugehen ist.In zwei Fällen entschieden die obersten Finanzrichter, dass die Kosten für eine Ausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss unter Umständen doch von der Steuer abgesetzt werden können. Der BFH gab damit Klagen eines Piloten und einer Medizinerin (VI R 38/10 und VI R 7/10) statt. dpa

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