Kopftuch am Arbeitsplatz kann verboten werden

Luxemburg · Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz kann nach Einschätzung einer Gutachterin des höchsten EU-Gerichts in bestimmten Fällen untersagt werden. In einem Entscheidungsvorschlag an den Europäischen Gerichtshof kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass ein Verbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet (Rechtssache C-157/15).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort