Kopftuch am Arbeitsplatz kann verboten werden

Luxemburg · Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz kann nach Einschätzung einer Gutachterin des höchsten EU-Gerichts in bestimmten Fällen untersagt werden. In einem Entscheidungsvorschlag an den Europäischen Gerichtshof kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass ein Verbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet (Rechtssache C-157/15).

In diesem Fall liege keine "unmittelbare Diskriminierung" wegen der Religion vor. Das Verbot darf aus Sicht der Generalanwältin aber nicht auf Vorurteilen gegenüber Religionen beruhen. Geklagt hatte eine Frau muslimischen Glaubens in Belgien. Ihr wurde als Rezeptionistin gekündigt, als sie darauf bestand, künftig mit einem Kopftuch zu arbeiten.

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