Urteil Kommunen müssen auch Straftätern Asyl gewähren

Koblenz · Städte und Gemeinden müssen die Zuweisung auch straffällig gewordener Asylbewerber akzeptieren. Selbst dann, wenn der Betreffende nach einer Haftstrafe noch als rückfallgefährdet gilt, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschied. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht werde dadurch nicht verletzt. In dem Fall, über den das Gericht entschied, hatte der Landkreis Bad Dürk­heim der Gemeinde Haßloch einen Asylbewerber zugewiesen, der eine dreijährige Haftstrafe wegen Sexualdelikten abgesessen hatte. Der Mann unterliegt einem Überwachungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz und einer gerichtlich angeordneten Betreuung. Ein Gutachter empfahl die Unterbringung in einer Männerwohngruppe sowie die Einnahme von Medikamenten gegen seine Psychose.

Mit einem gerichtlichen Eilantrag wandte sich die 20 000-Einwohner-Gemeinde Haßloch gegen die Zuweisung. Sie berief sich auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht und meinte, zum Schutz ihrer Einwohner stehe ihr ein Abwehrrecht zu. Das Gericht folgte dem nicht. Die Gemeinde könne nur eigene Rechte geltend machen, nicht aber mögliche Gemeinwohlbelange der Bürger. Der Mann könne überdies nicht in der Landesaufnahmestelle untergebracht werden, da sein Asylantrag bereits abgelehnt worden sei. Auch nicht in Bad Dürkheim, weil dort schon andere „Problemfälle“ untergebracht seien.

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