Koblenz Kommune muss Straftäter aufnehmen

Koblenz · Die Gemeinde Haßloch muss gegen ihren Willen einen straffälligen Asylbewerber aufnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Es geht um einen Mann, der wegen mehrerer Sexualdelikte eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hat und als besonders aggressiv gilt.

Die Gemeinde Haßloch muss gegen ihren Willen einen straffälligen Asylbewerber aufnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Es geht um einen Mann, der wegen mehrerer Sexualdelikte eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hat und als besonders aggressiv gilt.

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