Kommt der Genmais oder nicht?

„Ohne Gentechnik“, dieses Siegel auf Lebensmitteln soll Verbraucher beruhigen. Den Handel etwa mit Genmais kann Deutschland nicht verbieten, den Anbau schon. Ein umstrittenes Gesetz dazu hat das Bundeskabinett gestern nun verabschiedet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

 Bund und Länder streiten weiter über den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Foto: Pleul/dpa

Bund und Länder streiten weiter über den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Foto: Pleul/dpa

Foto: Pleul/dpa

Warum wollen Gentechnik-Gegner den Anbau verbieten?

Naturschützer fürchten, dass die neuen Züchtungen das natürliche Gleichgewicht stören. Außerdem sind die Langzeitrisiken für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Natur ihrer Meinung nach nicht ausreichend erforscht. Die Vorteile von Genpflanzen , etwa höhere Erträge und Resistenz gegen Schädlinge, rechtfertigen den Anbau in den Augen der Gegner nicht, zumal die Versprechungen oft gar nicht der Wahrheit entsprächen.

Wie ist der Anbau von Genpflanzen in der EU geregelt?

Wer eine gentechnisch veränderte Pflanzensorte anbauen will, braucht dafür eine Zulassung auf EU-Ebene. Einzelne Mitgliedstaaten können den Anbau bei sich aber verbieten oder einschränken, indem sie den Antragsteller während des Zulassungsverfahrens bitten, ihr Gebiet von der Zulassung auszunehmen. Wenn der Antragsteller das nicht will, kann ein Mitgliedstaat den Anbau innerhalb seiner Landesgrenzen selbst untersagen, braucht dafür aber "zwingende Gründe".

Werden gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland angebaut?

Nein, jedenfalls nicht kommerziell. Für sechs verschiedene Sorten Genmais ist Deutschland als Anbaufläche ausgenommen. Die Antragsteller waren damit einem Ersuchen der Bundesregierung nachgekommen. Deutschland steht damit nicht alleine da, es gibt in 19 von 28 Staaten verschiedene Anbau-Beschränkungen und -verbote. Jetzt will die Bundesregierung eine rechtssichere Regelung für Ausnahmen von künftigen EU-Anbauzulassungen schaffen.

Und wie soll das laufen?

Wenn die Mehrheit der Bundesländer es will und sechs Bundesministerien einverstanden sind, soll der Bund beim Antragsteller darum bitten, Deutschland auszunehmen. Klappt das nicht, sollen Bund und Länder zwingende Gründe für ein Verbot zusammentragen und der Bund per Verordnung den Anbau verbieten. Auch die einzelnen Bundesländer können den Anbau innerhalb ihrer Grenzen untersagen.

Wie steht das saarländische Umweltministerium zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung?

Der Gesetzestext lässt nach Aussage von Umweltminister Reinhold Jost (SPD ) befürchten, "dass letztlich die Bundesländer in der Verantwortung stehen werden, einen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern. Die Folge wäre dann genau das, was wir nicht wollten: ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen".

Werden die Bundesländer das Gesetz im Bundesrat stoppen?

Kritik wird es geben, aber ein Stopp ist unwahrscheinlich. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das bedeutet, dass der Bundesrat den Prozess zwar verzögern kann, das letzte Wort hat aber der Bundestag.

Und was denken die Bauern?

Der Deutsche Bauernverband hätte statt nationaler Ausnahmen lieber eine EU-weite Regelung, damit alle Bauern unter gleichen Bedingungen wirtschaften. Rechtssicherheit könne nur eine einheitliche bundesweite Regelung bieten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort