Koalitionspapier mit grüner Handschrift

1. Bildungspolitik 1.1 Vorschulische Phase Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz:• Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1

1. Bildungspolitik 1.1 Vorschulische Phase Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz:• Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr im Saarland Berechnungsgrundlage/Von-der-Leyen-Kriterien (33%-Quorum der Unter-3-jährigen) Ausbildung von Kindererziehern/erzieherinnen: • Reform der Erzieherausbildung mit dem Ziel Fachhochschulabschluss (insbesondere leitenden Fachkräfte) von Kindererziehern/-erzieherinnen • Weiterbildungsangebote an der HTW mit FH-Abschluss (berufsbegleitend) 3. Kindergartenjahr: • verpflichtend • Nutzung des 3. Kindergartenjahres zur Flexibilisierung der Schuleintrittsphase ("0. Grundschuljahr"). • Gewährleistung konfessioneller Neutralität (Rechtslage klären) 1.2 Schulentwicklungsplanung Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen: • Verfassungsänderung durch Streichung namentliche Nennung von Schulformen in der Landesverfassung mit dem Ziel, längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen • Schaffung eines Zwei-Säulen-Modells: grundständiges Gymnasium (Klasse 6-12) und - als gleichwertige Alternative - integrierte Schulform mit der Bezeichnung "Gemeinschaftsschule" (Klasse 6-13); Voraussetzung: Bestandsschutz Gymnasium (s.u.) • Bei Nichtzustandekommen der Verfassungsänderung: Grundschulen von Klasse 1 bis 4; weiterführende Schulen auf der Basis Schulentwicklungsplan mit G8-Reformen (Lehrplanüberarbeitung, Stundentafeln, Ganztagsschulen) und bedarfsgerechter Ausbau (gfls. durch Umwandlung von ERS) der Gesamtschulen (5-13) •Änderung Schulordnungsgesetz: Ziel einer integrierten Schulentwicklungsplanung Gymnasien: • Bestandsschutz für Gymnasium in Form eines die Verfassungsänderung begleitenden Briefwechsels • Überprüfung der Lehrpläne, der Stundentafeln und der Standards des 8-jährigen Gymnasiums im Rahmen der KMK-Richtlinien Gemeinschaftsschule: • Verständigung auf eine integrierte Schulform mit der Bezeichnung "Gemeinschaftsschule" (Klasse 6-13) als Alternative zum grundständigen Gymnasium (Klasse 6-12), die alle Schulabschlüsse bis zum Abitur eigenständig oder in Kooperation bzw. im Oberstufenverbund anbietet Grundschule: • Festlegung auf "früheres gemeinsames Lernen" durch Verschränkung von letztem Kindergartenjahr und Grundschule (einschließlich bis Klasse 5) mit einem integrierten Förderangebot für mehr individuelles Lernen (Pädagogische Einheiten 0/1; 2/3; 4/5) • Durchgängiges Sprachenkonzept; Vorschule: Deutsch lernen; Grundschule: Französisch lernen (1. FS); ab Klasse 5: Englisch lernen (2. FS); ab Klasse 7/8/9: 3. FS Wegfall des Sitzenbleibens, des Abschulens und der Schullaufbahnempfehlung: • Ersatz der bisherigen verbindlichen Schullaufbahnempfehlung durch ein Beratungsgespräch (alternativ: Brief) • Wegfall des Abschulens (bis einschließlich Klasse 7) • Wegfall der Nichtversetzung am Ende der Klassen 5 und 6 (Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens) bei gleichzeitiger Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen und Wissenslücken durch Angebote einer verstärkten individuellen Förderung 1.3 Schulentwicklungsplanung als sozialpolitische Aufgabe Ganztagsschulen: • Wahlfreiheit als zentrales Prinzip beim Ausbau ganztagsschulischer Angebote • Stufenweise Umwandlung einer Schule zur Ganztagsschule an Standorten mit mehreren Schulen gleichen Typs (aufwachsend von Klassenstufe 5) • Ansonsten: Ganztagsklassen als Mittel der Wahl bzw. Einzelfallprüfung auf Antrag der Schulkonferenz (Festlegung eines Quorums im KV) • Nachmittagsprogramm: nicht nur Unterrichtselemente, sondern auch sportliche, kulturelle und soziale Angebote (Personalisierung mit Honorarkräften, Budgethoheit) 1.4 Stellenwert von Bildung und Hochschulen Ausgaben für Bildung: • Verbleib der "demographischen Rendite" im BildungsbereichStufenweiser Ausbau der Ausgaben des Landes für Bildung und Hochschulen mit dem Ziel einer Ausgabenquote von 10% des BIP bzw. 30% des Gesamthaushaltes • Maßnahmen (z. B. im Sinne der "Lehrer-Feuerwehr") zur größtmöglichen Vermeidung von Unterrichtsausfall • Keine Einbeziehung des Bildungsbereiches in generelle Sparquoten Studiengebühren: • Wegfall der Studiengebühren beim Erststudium (ohne Einbußen der Hochschulen) • Überprüfung der bestehenden Kriterien für sog. Langzeit-Studierende (bisher Regelstudienzeit + weitere vier Semester + Ausnahmetatbestände wie z. B. Schwangerschaft + zwei Semester zur Korrektur von Fehlentscheidungen bei der Fächerwahl) 2. Umweltpolitik 2.1 Energiepolitische Grundsatzpositionen Atomenergie: • Grundsätzliche Verständigung auf "Festhalten am beschlossenen Atomausstieg" (keine Zustimmung zum "Ausstieg aus dem Ausstieg") • BR-Abstimmungsverhalten: Ablehnung eventueller Gesetzesinitiativen zur Laufzeitverlängerung Vorrangpolitik für Erneuerbare Energien: • Entwicklung eines Landesentwicklungsplanes "Neue Energien" (inkl. Flächenkataster für die Standorte von Biomasse-, Solar-, Windenergieanlagen etc.) • Entwicklung eines Masterplanes zur dezentralen Erneuerbare Energienversorgung mit dem Ziel der Versechsfachung der EE an der Stromversorgung 2.2 Energie- und Kohlepolitik Energiepolitik/Technische Rahmenbedingungen: • Genereller Vorrang dezentraler Lösungen bei der EnergieerzeugungBevorzugter Einsatz des Energieträgers Gas sowie der sog. Kraftwärmekopplung (KWK) bei der Erneuerung des Kraftwerkparks im Saarland • Einbeziehung von Nah- und Fernwärmenetzen Steinkohlebergbau: • Festhalten am Kohleausstieg bei Möglichkeit des Verzichts auf die sog. Optionsklausel (Endgültigkeit des beschlossenen Auslaufszenarios) • Prüfung der Möglichkeit einer Bundesratsinitiative zum Verzicht auf Optionsklausel • Prüfung der Möglichkeit einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des Bundesberggesetzes (Beweislastumkehr/verbesserte Schadensabwicklung bei Bergschäden) • Prüfung des Vorziehens des Endtermins auf 2014 2.3 Umwelt- und Naturschutz Regionale Biodiversitätsstrategie: • Novellierung des saarländischen Naturschutzgesetzes (im Sinne von "kein Naturnutz-, sondern echtes Naturschutzgesetz") mit Vorrang für Artenschutz vor Jagdgesetz• Erarbeitung Masterplan Biodiversität/ landesweites Biotop-Verbundkonzept 3. Wirtschaft, Verkehr und Sozialpolitik 3.1 Wirtschaftsförderung Ladenöffnungszeiten: • Prüfauftrag zur probeweisen und zeitlich befristeten Einführung eines langen Donnerstages (Öffnungszeiten bis 22 Uhr) unter besonderer Berücksichtigung eines "City-Privilegs" (mit anschließender Evaluation) Saarländisches Gaststättengesetz: • Beseitigung bürokratischer Hemmnisse • Neureglung im Außenbereich von Gaststätten (grundsätzlich Öffnung bis 24.00 Uhr. Möglichkeit differenzierter kommunaler Einzelreglung) 3.2. Innovationspolitik und Verkehr Verkehrspolitische Projekte: • Landesentwicklungsplan Mobilität unter Einbeziehung einer ÖPNV-Vorrangpolitik (Aufteilung der GVFG-Mittel zu Gunsten des ÖPNV im Verhältnis 60/40; allerdings keine Finanzierung von unwirtschaftlichen Parallelverkehren), der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken (Prüfauftrag, inkl. Möglichkeit von Gleisanschlüssen für Gewerbegebiete und der Einrichtung neuer Bahnhaltepunkte), Aufbau eines Nachtverkehrsnetzes sowie des Ausbaus eines landesweiten Fahrradwegenetzes • Gewährleistung eines echten ÖPNV-Verkehrsverbundes • Ausbau der Saarbahn bis nach Lebach; Überprüfung weiterer Ausbaumöglichkeiten Richtung Völklingen und Universität • Fortsetzung der Planung bzw. Fertigstellung verschiedener verkehrsinfrastruktureller Projekte: B 269, vierspuriger Ausbau der Autobahn nach Luxemburg, Machbarkeitsstudie zur Bahnverbindung nach Luxemburg, Ausbau der Moselschleusen, Investitionen im Bereich des Flughafens, Streckenoptimierung Schienenschnellverkehr 3.3. Sozialpolitik Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns: • Keine Initiative zur Einführung eines einheitlichen gesetzlichen MindestlohnsStattdessen: Verständigung auf Ausweitung des Entsendegesetzes als Einstieg in weitere branchenspezifische Mindestlöhne • Ansonsten: Prüfung der Vorschläge der von Bundesrat und Bundesregierung eingesetzten Kommission ("Mindestarbeitsbedingungengesetz", Festlegung von Lohnuntergrenzen in den Bereichen, die nicht ausreichend tarifvertraglich geregelt sind) Armutsbekämpfung: • Entwicklung einer Armutskonzeption auf Basis der vorliegenden Armutsberichterstattung, Ergänzung um einen Kinderarmutsbericht • Ausweitung bzw. Vernetzung bestehender Kinderarmutsprojekte (in jedem Landkreis mit Anschubfinanzierung des Landes, Vernetzung auch mit Schulentwicklungsplanung bzw. Schulsozialarbeit Pflege: • Ausdehnung der Pflegezeit und des Pflegeurlaubs Grundsicherung: • Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze (Prüfung, ob eine - vorübergehende - Aufstockung des Landes im Sinne der Bedarfsfestsetzung bis zur Regelung auf Bundesebene finanzwirtschaftlich möglich ist) • Kompensatorisch: Unterstützung armutsgefährdeter Familien mit Kindern durch ein tragfähiges Netz von Betreuungs- und Beratungsinfrastrukturen 4. Innen- und Rechtspolitik 4.1. Rechtspolitik Politische Partizipationsmöglichkeiten: • Abschaffung des absoluten Finanzvorbehaltes mit dem Ziel der Erleichterung der Möglichkeit von Volksbegehren und Absenkung der Quoren sowie Erleichterung des Verfahrens • Prüfung einer Änderung des kommunalen Wahlrechts im Hinblick auf eine Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sowie im Hinblick auf die Einführung des Kumulierens und Panaschierens • Änderung des kommunalen und des Landeswahlrechts mit dem Ziel der Einführung des Zählverfahrens nach Hare-Niemeyer • Überprüfung der Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts im Landeswahlrecht (Direktwahlkreise analog zur Bundestagswahl) • Prüfung des Wegfalls der Stichwahl bei der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten (bzw. Regionalverbandspräsident) Datenschutz:• Zusammenführung von privatem und öffentlichem Datenschutz zu einem Datenschutzzentrum (vorbehaltlich EuGH-Entscheidung); ansonsten; Verstärkung der Selbstkontrolle von Unternehmen durch Einführung eines Zertifizierungskonzeptes• Verzicht auf Online-Durchsuchung (keine eigenen Regelungen und Ressourcen)• Verzicht auf automatische Kennzeichenerfassung (rechtlich und logistisch)• Änderung des saarländischen Polizeigesetzes: Überprüfung der Praxis der Speicherung von Fotos und Fingerabdrücken strafunmündiger Kinder sowie Verzicht auf Videokontrollen im öffentlichen Raum und präventive Kommunikationsüberwachung (außer unmittelbar sicherheitsrelevante Bereichen wie Synagogen, Fußballstadien) Nichtraucherschutz: • Konsequente Umsetzung, Abschaffung aller Ausnahmetatbestände • Rechtliche Überprüfung eines eventuellen Bestandsschutzes bei bereits erfolgten Umbaumaßnahmen Verschärfung des Waffenrechts: •Prüfung einer diesbezüglichen BR-Initiative • Überprüfung weiterer Einschränkungen des Waffenbesitzrechts (unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Garantie von Persönlichkeits- und Eigentumsrechten) sowie Gewährleistung einer konsequenten Kontrolle

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