Koalition will Kassenpatienten besserstellen

Berlin · Lange Wartezeiten auf Arzttermine, vorschnelle Operationen, Versorgungsengpässe auf dem Land. Solche und andere Probleme will die Bundesregierung in einem Gesetz angehen. Ein Entwurf liegt nun vor.

Garantie für Facharzttermine und Schritte gegen den Ärztemangel - so will die Bundesregierung die medizinische Versorgung in Deutschland verbessern. Das sieht ein Arbeitsentwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für das "Versorgungsstärkungsgesetz" vor, der gestern vorlag.

Er sieht unter anderem eine Termin-Garantie für Kassenpatienten vor. Sie sollen sich bei Vorlage einer Überweisung an neue Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden können. Innerhalb einer Woche sollen diese einen Facharzttermin binnen vier Wochen vermitteln. Gelingt dies nicht, soll es einen ambulanten Klinik-Termin geben. Voraussetzung ist allerdings: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein.

Weil auf dem Land Ärztemangel droht, in Ballungszentren aber viele Ärzte praktizieren, sollen hier Niederlassungen erleichtert und dort Überversorgung abgebaut werden. Hierzu sollen künftig die dafür zuständigen Gremien Anträge auf Nachbesetzung von freiwerdenden Arztsitzen ablehnen, wenn diese für die Versorgung nicht nötig ist. Ausnahmen soll es für Ärzte geben, die zuvor fünf Jahre in Mangelregionen gearbeitet haben. Aus einem neuen Fonds der Ärzte sollen Investitionen bei Neuniederlassungen in Problemregionen bezuschusst werden.

Versicherte sollen einen geregelten Anspruch auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten, häufig vorkommenden und planbaren Operationen bekommen - denn nur Nötiges soll gemacht werden.

Weil nach der Entlassung aus der Klinik die Versorgung oft nicht reibungslos weitergeht, soll das Entlassmanagement besser werden. Kliniken sollen hierfür mehr Arzneimittel oder häusliche Pflege verordnen können.

Die stark steigenden Haftpflichtprämien vieler Hebammen sollen dauerhaft abgebremst werden. Künftig soll ausgeschlossen sein, dass sich Kassen Behandlungskosten von freiberuflichen Hebammen nach Geburtsfehlern rückerstatten lassen.

Für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sollen medizinische Behandlungszentren entstehen.

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