Koalition plant flexiblere Rente

Bis 65 oder sogar länger arbeiten? Viele schaffen es nicht. Andere wollen zumindest in Teilzeit länger arbeiten, als es heute vielfach geschieht – aber es rechnet sich nicht. Ein neues Gesetz zur Flexi-Rente soll helfen.

Was soll die Flexi-Rente bringen?

Mehr Menschen sollen zum Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze motiviert werden. Das sieht der Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch das Kabinett passiert hat und noch in diesem Monat in die parlamentarische Beratung gehen soll. Mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen ist erwerbstätig. Um Ältere möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, soll der Übergang in den Ruhestand flexibler werden.

Was ist der Kern des Modells?

Hindernisse für eine vorgezogene Teilrente sollen kleiner werden. Gleichzeitiges Weiterarbeiten in Teilzeit soll sich stärker rechnen. Wenn man mehr als 450 Euro hinzuverdient, greifen heute für jeden individuell berechnete, feste Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Höhe sinkt die Teilrente dann auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Was macht das aus?

Bei einem Hinzuverdienst von beispielsweise 18 000 Euro pro Jahr werden laut Entwurf 390 Euro pro Monat von der Rente abgezogen: Der die 6300-Euro-Grenze übersteigende Betrag liegt bei 11 700 Euro , pro Monat sind dies 975 Euro - davon werden 40 Prozent abgezogen. Läge die Vollrente bei monatlich 1200 Euro , käme man auf eine Teilrente von 810 Euro .

Ist die Flexi-Rente eine Vorlage von Ministerin Andrea Nahles (SPD )?

Ja und Nein. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Formulierungshilfe des Sozialministeriums für die Koalitionsfraktionen. Union und SPD im Bundestag hatten das Konzept für die Flexi-Rente ausgehandelt. Insbesondere die Union hatte auf mehr Möglichkeiten für längeres Arbeiten gedrängt. Gedacht ist der Plan als Gegengewicht zur abschlagsfreien Rente mit 63.

Längeres Arbeiten trotz Vollrente - ist auch hier etwas geplant?

Ja. Anders als heute soll man höhere Renten erreichen können, wenn man neben einer Vollrente einer Beschäftigung nachgeht. Wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Regelalters Rente bekommt und weiterarbeitet, zahlt der Arbeitgeber bisher seinen Teil des Beitrags ein, ohne dass die Rente steigt. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Teil einzahlen können - beide Teile sollen dann rentensteigernd wirken.

Was ist noch geplant?

Etwas, was heute wenig attraktiv ist: die Möglichkeit, Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch frühere Zahlungen auszugleichen. Der Abzug beträgt 0,3 Prozent pro Monat. Um das auszugleichen, darf man aber erst ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Dass soll künftig schon ab 50 möglich sein. Zudem - das ist der SPD wichtig - sollen ältere Arbeitnehmer unterstützt werden, gesund zu bleiben und nicht aus Krankheitsgründen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.

Wie kommt der Entwurf an?

Sozialverbände und Opposition kritisieren ihn als unzureichend. Die Anreize für die Teilrente blieben zu gering. Kranke und Geringqualifizierte würden zu wenig unterstützt.

Meinung:

So flexi wie ein Holzbalken

Von SZ-Korrespondent Werner Kolhoff

Das Flexi-Renten-Konzept der Koalition ist ungefähr so flexi, wie ein Holzbalken weicher als eine Stahlstrebe ist: Nur geringfügig. Vor allem ist die Regelung immer noch so kompliziert, dass kaum mehr als bisher davon Gebrauch gemacht werden dürfte. Zumal für die Nutzer die Gefahr lauert, dass von der Teilrente sogar nachträglich noch Geld zurückgefordert werden kann. Ziel muss es doch sein, jenen, die auch im Rentenalter arbeiten wollen, das unbürokratisch zu ermöglichen. Ebenso jenen, die früher kürzer treten wollen. Ein größeres Rad dreht unter den Parteien in Punkto Flexi-Rente derzeit nur die FDP , die sich an Schweden orientiert: Möglichkeit zum Bezug der Rente schon mit 60, sofern man dadurch nicht zum Armutsfall wird, völlig freie Hinzuarbeitsmöglichkeit ohne Abzüge so lange man will, aber auch Pflicht zur weiteren Einzahlung in die Rentenkasse. Eigentlich ganz einfach.

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