Klage gegen Platzvergabe beim NSU-Prozess erfolgreich

Karlsruhe. Beim bevorstehenden NSU-Prozess am Oberlandesgericht München müssen Vertreter ausländischer Medien eine angemessen Zahl von Sitzplätzen erhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe entschieden. Das höchste deutsche Gericht gab damit einer Beschwerde der türkischen Tageszeitung "Sabah" teilweise statt

Karlsruhe. Beim bevorstehenden NSU-Prozess am Oberlandesgericht München müssen Vertreter ausländischer Medien eine angemessen Zahl von Sitzplätzen erhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe entschieden. Das höchste deutsche Gericht gab damit einer Beschwerde der türkischen Tageszeitung "Sabah" teilweise statt. Die Zeitung sah durch die die Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess ihre Grundrechte verletzt (AZ: 1 BvR 990/13).Die Platzvergabe beim Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe am Oberlandesgericht München war insbesondere bei türkischen Medien auf scharfe Kritik gestoßen. Acht von zehn Mordopfer der Neonazi-Terroristen haben türkische Wurzeln. Das OLG hatte die garantierten Sitzplätze an die 50 Journalisten vergeben, die sich zuerst gemeldet hatten. Darunter sind keine türkischen Berichterstatter. und Meinung epd

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