Gerichtsurteil Kirchenasyl schützt nicht vor Strafverfolgung

München · Kirchenasyl schützt nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung verkündete das Oberlandesgericht München (OLG) gestern. „Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln“, sagte der Vorsitzende Richter. Darunter falle auch eine Abschiebung aus Kirchenräumen. Da das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut sei, ergebe sich damit auch kein Anspruch auf Duldung – auch wenn die Behörden nichts dagegen unternehmen.

Gerichtsurteil: Kirchenasyl schützt nicht vor Strafverfolgung
Foto: dpa
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