Afghanisches Kind Urteil gegen Frankreich wegen Zuständen in Calais

Straßburg · Frankreich ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden, weil es sich nicht ausreichend um ein afghanisches Kind im berüchtigten Flüchtlingslager von Calais gekümmert hat.

Die Lebensbedingungen für den damals elfjährigen unbegleiteten Jungen seien auf eine entwürdigende Behandlung hinausgelaufen, erklärte der EGMR gestern in Straßburg. Frankreich muss dem inzwischen in Großbritannien Lebenden 15 000 Euro zahlen (AZ: 12267/16).

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