Keine Neugliederung per Federstrich in Deutschland

Saarbrücken · Eine Diskussion über Reformen von Verwaltung und Gliederung des Landes, wie sie Präsident François Hollande in Frankreich angestoßen hat, flammt auch immer wieder in Deutschland auf. Hintergrund ist nicht zuletzt die hohe Verschuldung von Bundesländern wie dem Saarland.

Ein wichtiger Unterschied zum Nachbarland: Die föderalistische Struktur Deutschlands und damit die Existenz mehrerer Bundesländer ist im Grundgesetz-Artikel 20 unabänderbar festgeschrieben. Eine Neugliederung dieser Länder ist zwar möglich, könnte von Berlin aber nicht dekretiert werden. Sie braucht nach Artikel 29 des Grundgesetzes die Zustimmung der betroffenen Bürger. So müssten etwa die Saarländer mehrheitlich zustimmen, wenn sie Teil eines gemeinsamen Bundeslandes mit Rheinland-Pfalz werden sollen.

Darüber hinaus hat vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Saarland zuletzt eine Debatte über eine neue Gebietsreform, also einem Zusammenschluss von Gemeinden bzw. Kreisen mächtig Fahrt aufgenommen. Sie wird unter anderem von der ,,Zukunftsinitiative Saar" gefordert. Die große Koalition im Saarland setzt derzeit hierbei aber noch auf Freiwilligkeit. Letztlich könnte sie diese Reform aber per Landesgesetz erzwingen.

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