Keine Kundschaft - keine Bezahlung?

Brüssel. Die Verkäuferin im Modegeschäft muss sich umstellen. Denn wenn die Kasse stimmt, die Lager aufgefüllt sind und sie auf den nächsten Kunden wartet, endet ihre Arbeitszeit. Bis die nächste Käuferin den Laden betritt, hat sie - Freizeit. Und wird auch nicht bezahlt

Brüssel. Die Verkäuferin im Modegeschäft muss sich umstellen. Denn wenn die Kasse stimmt, die Lager aufgefüllt sind und sie auf den nächsten Kunden wartet, endet ihre Arbeitszeit. Bis die nächste Käuferin den Laden betritt, hat sie - Freizeit. Und wird auch nicht bezahlt. So unfassbar das Beispiel klingt, es stammt aus dem Forderungskatalog, den die Vertreter der europäischen Arbeitgeberverbände bei den Gesprächen im Rahmen des EU-Sozialdialogs den europäischen Gewerkschaften vorgelegt haben.Damit nicht genug: Sie wollten auch erreichen, dass Umkleidekabinen oder rückwärtige Geschäftsräume nicht länger als Arbeitsplatz gelten. Beginnt der Arbeitstag einer Operationstechnischen Assistentin, wenn sie das Klinikgelände betritt oder erst 20 Minuten später, wenn sie sich umgezogen hat und im Operationssaal aktiv wird? Kein Wunder, dass die mit viel Hoffnung beladenen Gespräche über die neuen Arbeitszeit-Regelungen der EU am vergangenen Freitag nach einem Jahr geplatzt sind. 48 Stunden Arbeit in der Woche - das ist die für die Gemeinschaft geltende Regel - sollten nicht genug sein. Ausnahmeregelungen, wie sie derzeit von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, wollten die Arbeitgeber auch weiter festschreiben.

"Kompromisslose Forderungen, um bestehende Mindeststandards im Arbeits- und Gesundheitsbereich zu verschlechtern", hätten zum Abbruch der Gespräche führt, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anneliese Buntenbach. "Wo auch immer auf den nächsten Kunden, den nächsten Patienten, den nächsten Auftrag gewartet wird, soll aus Arbeitszeit Freizeit gemacht werden", heißt es beim Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel. "Das machen wir nicht mit."

Tatsächlich bestätigt Maxime Cerutti, Direktor Soziales beim Arbeitgeberverband Business-Europe, dass "inaktive Bereitschaftszeit nicht als Arbeitszeit gewertet werden sollte". Selbst wenn sie am Arbeitsplatz verbracht wird. Ein eklatanter Bruch der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der in seinen Urteilen bisher stets das Gegenteil gefordert hatte. Da die EU-Kommission in der Sozialpolitik keine eigene Zuständigkeit hat, überließ man zunächst den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern die Gespräche über die Neufassung der Richtlinie von 2003. Nach dem Scheitern kann EU-Sozialkommissar László Andor jetzt einen Kompromissvorschlag ausarbeiten.

Allzu viel Gutes erhoffen sich die europäischen Gewerkschaften davon nicht. Schließlich hatte der Kommissar schon Mitte des Jahres für viel Aufregung gesorgt, als er ankündigte, die hauptberufliche und die ehrenamtliche Arbeitszeit zusammenrechnen zu wollen. Freiwillige Feuerwehren, Sportvereine und Kultur-Organisationen befürchteten, dass ihnen die Ehrenamtlichen wegbleiben würden. Andor stellte zwar klar, er werde nichts tun, was die Tätigkeit der Rettungsdienste infrage stellen könnte. Den Sozialverbänden fiel dieser Rückzug aber zu "halbherzig" aus, wie es damals von den Feuerwehr-Organisationen hieß.

Unklar ist, ob die Kommission es nun schafft, einen Durchbruch zu erreichen, um die vorgeschriebene wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden durchzusetzen. 2009 war sie in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament schon einmal daran gescheitert.

Meinung

Große Chance vertan

Von SZ-KorrespondentDetlef Drewes

Der Streit um die Arbeitszeit gehört zu den dunklen Kapiteln des sozialen Europas. Selten sind eine geltende EU-Richtlinie und Urteile des höchsten EU-Gerichtes derart kaltschnäuzig von den Mitgliedstaaten ausgehöhlt worden. Dabei fordern die Gewerkschaften keineswegs einen unanständigen Luxus für die Beschäftigten. Es geht nur darum, dass nach 48 Stunden Arbeit pro Woche in der Regel Schluss sein sollte. Der Versuch, die normale Tätigkeit durch Einführung einer inaktiven Bereitschaft mit an den Haaren herbeigezogenen Einzelfällen auszudehnen, ist unfassbar. Zumal die Beispiele belegen, wie abstrus die Realität da konstruiert wird. Dabei muss man zwischen Bereitschaftsdiensten (am Arbeitsplatz) und Rufbereitschaft (zuhause) unterscheiden.

Keiner der Gesprächspartner hat es verstanden, aus der Stereotypie von Tarifverhandlungen auszusteigen und ein echtes sozialpolitisches Gesprächsmodell für Europa zu entwickeln. Das Ergebnis: Der Einfluss beider Seiten wird zurückgehen, weil am Ende eben doch wieder der Gesetzgeber die Richtung vorgeben muss. Arbeitgeber wie Gewerkschaften haben sich mit dieser Pleite einen schlechten Dienst erwiesen - ebenso wie den angeschlossenen Mitgliedern.

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