Keine Kündigung wegen langer Raucherpause
Mainz. Lange Raucherpausen rechtfertigen nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Unter Berücksichtigung bestimmter Umstände kann dies unverhältnismäßig sein, auch wenn der Arbeitnehmer durch Rauchpausen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz hervor
Mainz. Lange Raucherpausen rechtfertigen nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Unter Berücksichtigung bestimmter Umstände kann dies unverhältnismäßig sein, auch wenn der Arbeitnehmer durch Rauchpausen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz hervor. Das Gericht hält gegebenenfalls auch einen Lohnabzug für angemessen (Az.: 10 Sa 562/09). ddp