Keine Daten - Keine Namen

Saarbrücken. Das Urteil des Oberlandesgericht Hamm ist ein Meilenstein in der Rechtsprechung, sagen Juristen. Es ist aber auch ein Richterspruch, der Ärzte deutschlandweit zittern lässt, sagt Mediziner Lars Happel von der Kinderwunschpraxis Saar

Saarbrücken. Das Urteil des Oberlandesgericht Hamm ist ein Meilenstein in der Rechtsprechung, sagen Juristen. Es ist aber auch ein Richterspruch, der Ärzte deutschlandweit zittern lässt, sagt Mediziner Lars Happel von der Kinderwunschpraxis Saar. Warum? "Viele Zentren haben Daten früherer Spender nicht aufgehoben - und zwar bewusst", sagt der Reproduktionsexperte aus Saarbrücken und erklärt dazu: "Vor 20, 30 Jahren waren die Spender vom Gesetzgeber unzureichend geschützt. Wirkliche Anonymität konnte man nur auf diese drastische Weise garantieren." Zum Schutz aller Beteiligten habe Happel bei früheren Samenspenden ausdrücklich vereinbart, "dass es anonyme Spender sind, und die Freigabe der Namen deshalb unmöglich ist".Ein Spenderkind würde also auch bei ihm vergebens auf die Herausgabe des Namens seines biologischen Vaters pochen. Anders sähe es bei Spenden seit 2007 aus. Seitdem ist die Gesetzgebung eine andere, die Namen und Daten der Spender müssen 30 Jahre aufgehoben werden. Happel hält die Herausgabe dieser Daten für unproblematisch. "Es muss aber einen triftigen Grund dafür geben. Neugierde ist keiner." Wäre das Kind krank und bräuchte dringend eine Knochenmarkspende wegen einer Bluterkrankung, sollte es die Kontaktdaten bekommen. pbe

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