Keine Beugehaft für ehemalige RAF-Terroristen

Karlsruhe. Trotz ihres hartnäckigen Schweigens zum Mordfall Buback müssen die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (Fotos: dpa) nicht in Beugehaft

Karlsruhe. Trotz ihres hartnäckigen Schweigens zum Mordfall Buback müssen die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (Fotos: dpa) nicht in Beugehaft. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Freitag haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern, weil sie sich sonst wegen ihrer möglichen Beteiligung an anderen RAF-Verbrechen selbst belasten könnten. Damit gab der Staatsschutzsenat des Karlsruher Gerichts den Beschwerden der drei früheren RAF-Mitglieder statt. (Az: StB 9/08, 10/08 und 11/08 - Beschluss vom 7. August 2008). Der BGH-Ermittlungsrichter hatte ihnen Anfang des Jahres auf Antrag der Bundesanwaltschaft bis zu sechs Monate Haft angedroht, falls sie weiter keine Angaben zum noch nicht restlos aufgeklärten Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern im Jahr 1977 machen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Attentats seit einem Jahr gegen den früheren Terroristen Stefan Wisniewski, der vom Ex-RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock als möglicher Schütze genannt worden war. Nach den Worten des Staatsschutzsenats genießen der noch inhaftierte Klar sowie Mohnhaupt und Folkerts ein umfassendes "Auskunftsverweigerungsrecht". Zwar könnten sie im Fall Buback nicht ein zweites Mal belangt werden. Weil aber bei den Anschlägen 1977 sämtliche damaligen RAF-Mitglieder eingebunden gewesen seien, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich durch ihre Aussagen erneut der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen.

Der Sohn des Opfers, Michael Buback, wollte die Entscheidung "juristisch nicht bewerten". Er forderte die Freigabe der von der Bundesanwaltschaft erbetenen Akten durch den Verfassungsschutz, um zu einer Klärung zu kommen. > Seite A6: Bericht und Meinung dpa/afp

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