Flüchtlinge Keine Änderung bei Familiennachzug
Karlsruhe · Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem sogenannten subsidiären Schutz bleibt weiterhin gültig. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss.
13.10.2017
, 20:32 Uhr
Es lehnte den Antrag eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien ab.