Flüchtlinge Keine Änderung bei Familiennachzug

Karlsruhe · Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem sogenannten subsidiären Schutz bleibt weiterhin gültig. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss.

Es lehnte den Antrag eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien ab.

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