Urteil Kein Vaterschaftsurlaub für lesbische Frau in Frankreich

Straßburg · Gilt der Vaterschaftsurlaub auch für Frauen, deren Partnerin ein Kind bekommen hat? Eine lesbische Frau aus Frankreich wollte das ganz genau wissen und ist durch alle Instanzen gezogen – ohne Erfolg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihre Klage auf Vaterschaftsurlaub jetzt endgültig abgewiesen. Die Beschwerde der Französin Anfang 40 wegen Diskriminierung sei offensichtlich unbegründet, entschieden die Straßburger Richter gestern. Die Frau hatte in ihrer Heimat Vaterschaftsurlaub beantragt, nachdem ihre langjährige Lebensgefährtin 2004 ein Kind geboren hatte. Der Urlaub wurde ihr nicht gewährt.

Die Richter argumentierten nun, die Frau sei nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt worden. Vaterschaftsurlaub habe schlicht nur leiblichen Vätern offen gestanden. Nach heutigem französischen Recht hingegen könne die Frau „Pflegeurlaub“ beantragen und genieße damit die gleichen Ansprüche wie beim Vaterschaftsurlaub.

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