Kein Treffer vor Gericht

Koblenz · In Tests hat das Sturmgewehr G36 mangelhaft abgeschnitten. Die Verteidigungsministerin will es deswegen ausmustern und wollte Schadensersatz vom Hersteller. Ein Gericht wies dies ab. Der Streit geht aber weiter.

Im Schadenersatz-Prozess um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen eine Niederlage gegen den Hersteller Heckler & Koch erlitten. Das Landgericht Koblenz urteilte gestern, dass die Standardwaffe der Bundeswehr gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweist. Das Verteidigungsministerium bleibt aber bei der geplanten Ausmusterung der 167 000 G36-Exemplare der Bundeswehr und will das Urteil anfechten.

Die Affäre um das vorwiegend aus Kunststoff bestehende, leichte Gewehr begann vor fünf Jahren mit ersten Hinweisen auf Präzisionsprobleme. Von der Leyen gab nach ihrem Amtsantritt 2013 ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sackte die Trefferquote bei starker Erhitzung bis auf sieben Prozent ab. Die Bundeswehr verlangt 90 Prozent. Die Soldaten im Einsatz sind allerdings zufrieden mit der Waffe. Für Heckler & Koch ging es nun in dem Prozess darum, einen Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens aus Oberndorf am Neckar war vom Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst worden. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer "negativen Feststellungsklage" - und gewann.

Das Landgericht gab der Klage nach eigenen Worten "in vollem Umfang statt". Es gebe für die Bundeswehr "keine Ansprüche auf Rückzahlung", hieß es. Das G36 sei bei ihr bereits seit 18 Jahren im Einsatz. Auch die seit 2013 gelieferten Sturmgewehre hätten die vertraglich vereinbarte Güteprüfung bestanden. Die späteren und bis heute nicht abgeschlossenen Untersuchungen der Bundeswehr mit "Vergleichsgewehren" seien für die Kaufverträge der Jahre 1995 bis 2013 unerheblich.

Binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils könnte die Bundeswehr beim Oberlandesgericht Koblenz Berufung einlegen. Ein solcher Schritt ist sehr wahrscheinlich. "Sollte das Gericht seine heutige Entscheidung auf dieselben wackeligen rechtlichen Argumente stützen, wie sie in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause angeführt wurden, dann wird das zuständige Bundesamt für Ausrüstung, Information und Nutzung in die Berufung gehen", sagte ein Ministeriumssprecher.

Meinung:

Nicht einsatzbereit

Von SZ-Redakteur Florian Rech

Deutsche Soldaten im Auslandseinsatz mögen das G36. In einer Umfrage unter 200 Frontsoldaten wurde das Sturmgewehr als präzise, leicht und besonders verlässlich gelobt. Aus der Truppe heraus gab es keine Beschwerden über die Waffe. Richtig mies kommen allerdings große Teile der restlichen Ausrüstung weg. Soldaten wurden und werden mit Gerät in den Einsatz geschickt, das dafür in keiner Weise geeignet ist. Legendär ist der mittlerweile wegen Umsturzgefahr ausgemusterte Truppentransporter "Mungo", der auf einem zivilen Fahrzeug basiert, das auch als Kehrmaschine eingesetzt wird. Oder auch der Hubschrauber NH 90, den Soldaten nicht mit schmutzigen Stiefeln betreten sollen, weil sonst der Innenraum beschädigt wird. Das juristische Geplänkel um das beliebte G36 ist nur ein kleiner Nebenkriegsschauplatz. Die Bundeswehr , mit all ihren Materialproblemen, ist nicht mehr einsatzbereit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort