Kein Schadenersatz deutscher Banken für Lehman-Anleger

Karlsruhe. Geschädigte Anleger der Pleite-Bank Lehman Brothers haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der BGH wies mehrere Schadensersatzklagen ab. Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil

Karlsruhe. Geschädigte Anleger der Pleite-Bank Lehman Brothers haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der BGH wies mehrere Schadensersatzklagen ab. Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Die Hamburger Sparkasse habe beim Verkauf der Papiere ihre Beratungspflichten nicht verletzt, urteilten die Richter (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Auch hätte die Sparkasse die Anleger nicht über ihre Gewinn-Marge beim Verkauf informieren müssen. dpa