Kein Schadenersatz bei panischer Flucht vor dem Nebenbuhler

Saarbrücken. Wer sich in erotische Verwicklungen stürzt, muss sie auch mannhaft durchstehen. Das zeigt ein gestern veröffentlichter Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Aus Sicht der Richter bleibt ein Mann, der in Panik vor einem Nebenbuhler flieht und dabei einen Schaden erleidet, darauf sitzen (Az: 8 W 182/11)

Saarbrücken. Wer sich in erotische Verwicklungen stürzt, muss sie auch mannhaft durchstehen. Das zeigt ein gestern veröffentlichter Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Aus Sicht der Richter bleibt ein Mann, der in Panik vor einem Nebenbuhler flieht und dabei einen Schaden erleidet, darauf sitzen (Az: 8 W 182/11).Im konkreten Fall hatte der Kläger eine junge Frau nach Hause gefahren, als plötzlich deren Freund mit nacktem Oberkörper auf das Auto zurannte und die Fahrertür aufriss. Der Kläger setzte den Wagen blindlings zurück und prallte gegen einen Baum. Den Schaden von rund 5000 Euro muss er nun selbst tragen, weil das OLG seine Flucht als "objektiv nicht veranlasste Überreaktion" wertete. Eine Schadenersatz-Klage habe daher keine Aussicht auf Erfolg. lrs

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