Kein normaler Knast für Abschiebehäftlinge

Luxemburg/Saarbrücken · Mehrere deutsche Bundesländer müssen ihren Umgang mit Abschiebehäftlingen ändern. Diese dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht in regulären Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur noch in speziellen Einrichtungen.

Das Saarland erfüllt diese Bedingung bereits. >

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