Kassenpatienten verweigern Zusatzbeiträge

Berlin/Saarbrücken. Rund eine Million Versicherte verweigern laut einem Zeitungsbericht den gesetzlichen Kassen bisher die Zahlung des Zusatzbeitrags. Der Anteil der säumigen Mitglieder beträgt nach Informationen der "Bild"-Zeitung je nach Krankenkasse bis zu 30 Prozent

Berlin/Saarbrücken. Rund eine Million Versicherte verweigern laut einem Zeitungsbericht den gesetzlichen Kassen bisher die Zahlung des Zusatzbeitrags. Der Anteil der säumigen Mitglieder beträgt nach Informationen der "Bild"-Zeitung je nach Krankenkasse bis zu 30 Prozent. Derzeit fordern den Angaben zufolge 13 gesetzliche Krankenkassen und drei lokale Betriebskrankenkassen von ihren Mitgliedern einen monatlichen Zusatzbeitrag von maximal 37,50 Euro. Die meisten Kassen erheben eine Pauschale von acht Euro im Monat. Die Kassen können den Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Vor allem die BKK Gesundheit und die BKK für Heilberufe haben offensichtlich mit hohen Säumnisraten von rund 30 Prozent zu kämpfen. Bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), die auch im Saarland vertreten ist, haben bundesweit zehn Prozent der 4,6 Millionen Mitglieder den Zusatzbeitrag bisher nicht entrichtet. Das sind rund 460 000 Mitglieder, wie ein Sprecher bestätigte. Bei der KKH-Allianz liegt der Anteil etwas über zehn Prozent. Regionale Zahlen für das Saarland liegen nach Recherchen unserer Zeitung nicht vor. Zwei der mitgliederstärksten Kassen im Saarland, die AOK Saar und die IKK Südwest, erheben derzeit keine Zusatzbeiträge. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP, Foto: dpa) will für säumige Beitragszahler ein Strafgeld von mindestens 30 Euro verhängen, "um die Versichertengemeinschaft zu schützen". Als Obergrenze für diesen Säumniszuschlag soll ein Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen gelten. Auf dieses Vorgehen verständigten sich gestern die Gesundheitsexperten von Union und FDP. Demnach soll das Strafgeld nicht wie zunächst erwogen von den Arbeitgebern, sondern von den Kassen eingezogen werden. Die Regierung will zudem vom kommenden Jahr an den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vereinfachen. Wer ein Jahr lang monatlich mindestens 4162,50 Euro verdient hat, kann einen privaten Versicherer wählen. Bisher galt eine Drei-Jahres- Frist. afp/dpa/jöw

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