Karlsruhe stärkt Rechte homosexueller Paare bei der Adoption
Karlsruhe/Saarbrücken. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt. Leben Schwule oder Lesben in einer eingetragenen Partnerschaft, dürfen sie ab sofort auch ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren, heißt es in einem gestern verkündeten Urteil. Die Richter verwiesen auf das vom Grundgesetz garantierte Gleichheitsgebot
Karlsruhe/Saarbrücken. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt. Leben Schwule oder Lesben in einer eingetragenen Partnerschaft, dürfen sie ab sofort auch ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren, heißt es in einem gestern verkündeten Urteil. Die Richter verwiesen auf das vom Grundgesetz garantierte Gleichheitsgebot. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nannte das Urteil "historisch". Der saarländische Lesben- und Schwulenverband sprach von einem "weiteren Schritt in die richtige Richtung". , Interview; A 4: Meinung afp/epd/tho
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