Karlsruhe setzt Hürde für Strafe wegen Schmähkritik hoch

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat strenge Maßstäbe an die Einstufung kritischer Äußerungen als Schmähkritik angelegt. Gerichte müssen in der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Betroffener genau darlegen und begründen, warum sie eine abwertende Äußerung als Schmähkritik einstufen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss .

Eine Schmähkritik ist eine abwertende Äußerung, bei der es nicht um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Diffamierung eines Betroffenen im Vordergrund steht. Der Begriff der Schmähkritik muss aber "eng" ausgelegt werden, weil nach solch einer Einordnung rechtlich keine Abwägung mehr mit der Meinungsfreiheit stattfinden kann, so Karlsruhe . Der Ehrenschutz der Betroffenen habe dann grundsätzlich Vorrang vor der Meinungsfreiheit. Gerichte müssen für die Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik daher genau prüfen, ob diese noch im Rahmen einer Sachauseinandersetzung fiel.

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