Mitwirkung an Verfahren Kabinett will Asylbewerber in die Pflicht nehmen
Berlin · Anerkannte Flüchtlinge sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, am Verfahren zur Prüfung eines Widerrufs oder einer Rücknahme ihres Antrags mitzuwirken. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf, wonach Schutzberechtigte bestraft werden, wenn sie bei der Überprüfung nicht mitwirken, indem sie etwa Termine nicht wahrnehmen.
01.08.2018
, 20:38 Uhr
Als Strafe sieht der Gesetzentwurf ein Zwangsgeld vor, oder dass der Fall bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht nach Aktenlage entschieden wird.
Eine Verpflichtung gibt es bislang nur für die Mitwirkung am eigentlichen Asylverfahren zur Prüfung eines Schutzbedarfs.