Berlin Kabinett beschließt Reform von Paragraf 219a

Berlin · (kna) Das Kabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Reform des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verabschiedet. Der Kompromiss sieht eine Ergänzung des Werbeverbots für Abtreibungen vor, damit Schwangere sich besser über Ärzte informieren können, die einen Abbruch durchführen.

Zugleich sollen die Ärzte eine größere Rechtssicherheit erhalten. Die Werbung für Abtreibung bleibt weiter strafbar. Gegen den Kompromiss zeichnet sich Widerstand aus den Reihen der SPD ab. Die Abgeordnete Hilde Mattheis kündigte ihre Ablehnung im Bundestag an und sprach sich für eine namentliche Abstimmung aus.

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