Justizminister: Kein Urteil mehr unter sechs Monate Haft – CDU will mehr

Berlin/Saarbrücken · Künftig soll es keine ,,minder schweren Fälle“ von Einbruchsdiebstahl mehr geben. Tätern sollen immer mindestens sechs Monate Haft drohen. Das plant Justizminister Maas. Die CDU geht weiter.

Wohnungseinbrecher sollen künftig härter bestraft werden. Justizminister Heiko Maas (SPD ) und die CDU /CSU streiten aber noch darüber, wie hoch die Mindeststrafe ausfallen soll.

Maas sprach sich dafür aus, dass es bei Einbruchsdiebstählen im Strafrecht keine minder schweren Fälle mehr geben soll. "In Zukunft wird jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Folge haben. Diese Untergrenze darf dann in keinem einzigen Fall mehr unterschritten werden", sagte der Saar-SPD-Chef den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Höchststrafe würde dann zehn Jahre betragen. Noch vor Weihnachten werde er einen Gesetzentwurf vorlegen, kündigte der Minister an.

Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Stephan Harbarth lobte zwar, "dass die SPD beim Thema Einbrüche aufwacht und einen Schritt auf eine alte Forderung von CDU und CSU zumacht". Die Union fordere aber eine Mindeststrafe von einem Jahr, was das Delikt zum Verbrechen mache und damit die Ermittlungsinstrumente ausweite. Man erwarte, dass die SPD sich hier noch bewegt, "um rasch zu einer verbesserten Rechtslage zu kommen".

Zudem müsse die Aufklärungsquote dringend steigen. Dazu seien deutlich mehr Polizisten nötig, mit dem Bundeshaushalt 2017 kämen weitere 2000 Stellen hinzu, erklärte Maas. Während im Saarland die Zahl versuchter oder tatsächlicher Wohnungseinbrüche zuletzt zurückging, stieg sie bundesweit von 2014 auf 2015 um fat zehn Prozent - auf 167 000. Nur jeder siebte Einbruch wurde aufgeklärt.

Täter, die man verurteilen wolle, müsse man erst einmal fassen, sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, dem "Westfalen-Blatt". "Früher brauchte ein Einbrecher einen Komplizen, der Schmiere stand. Der ist heute überflüssig, weil sowieso keine Polizei in der Nähe ist." Die CDU-Forderung nach einem Jahr Mindeststrafe bringe der Polizei in der Praxis mehr. Denn die Einstufung als Verbrechen mache es für Polizisten und Staatsanwälte einfacher, einen Beschluss zum Abhören von Telefonen zu bekommen".

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