Justizkrimi um Trumps Einreisestopp

Washington · Nach einer intensiven Befragung der Regierung und des klagenden Bundesstaates hängt der „Muslim-Bann“ weiter in der Luft.

Sicher ist nur, dass nichts sicher ist. Wie es ausgeht im Rechtsstreit um die von Donald Trump verfügte Einreisesperre, hängt in der Schwebe, erst recht nach einer Anhörung vor einem Berufungsgericht in San Francisco. Eines zeichnet sich indes immer deutlicher ab: Wer auch immer verliert, dürfte Einspruch einlegen, sodass der Weg durch die Instanzen wohl erst vor dem Supreme Court der USA endet.

Es sind drei Richter, die sich in der Nacht zum Mittwoch bei einer live im Fernsehen übertragenen Telefonkonferenz anhören, wie beide Parteien ihre Positionen begründen, einerseits das Weiße Haus und andererseits der Pazifikstaat Washington, der gegen den Einreisestopp geklagt hatte. Im Kern geht es darum, ob das Kabinett Trump die Verfassung verletzt, indem es die Religionsfreiheit missachtet. Ob Muslime als solche diskriminiert werden, wenn der Präsident Bürger aus sieben Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit 90 Tage lang nicht einreisen lässt.

Dies sei gewiss nicht der Fall, argumentiert August Flentje, ein Jurist des Justizministeriums. Worauf Richard Clifton, ein von George W. Bush ernannter Bundesrichter, mit bohrenden Fragen zurückblendet auf die Wahlschlacht. Ob Flentje etwa bestreiten wolle, dass Trump genau das propagiert habe, nämlich einen "Muslim-Bann" ohne Ausnahmen. Ob er in Abrede stelle, dass die Ende Januar unterzeichnete Order zurückgehe auf diesen Ansatz? Was folgt, ist ein verbaler Eiertanz, der in die Annalen der Rechtskunde eingehen dürfte.

Warum aber ausgerechnet Iraner, Iraker, Jemeniten, Libyer, Somalier, Sudanesen und Syrer auf den Index setzen? Wo doch 15 der 19 Attentäter vom 11. September 2001 aus Saudi-Arabien stammten? Wie das Weiße Haus beweisen könne, dass es zwischen den sieben genannten Staaten und dem Terrorismus Verbindungen gebe, will Michelle Friedland wissen, eine Juristin, die Barack Obama an den für den amerikanischen Westen zuständigen "Court of Appeals" in San Francisco berufen hatte. Erkennbar angestrengt nach Beispielen suchend, verweist Flentje auf jene in den USA lebenden Somalier, die der islamistischen Al-Schabab-Miliz zuzurechnen seien. "Ich bin nicht sicher, dass ich das Gericht überzeugt habe", räumt er irgendwann ein. Noch diese Woche soll das Urteil verkündet werden.

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