Justitia lädt wieder Kronzeugen vor Gericht

Fast war die Kronzeugenregelung schon in Vergessenheit geraten. Genau zwei Jahre schmorte der Gesetzentwurf im politischen Getriebe. Gestern nun verabschiedete der Bundestag das Gesetz, das nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer mehr Schaden als Nutzen stiftet

Fast war die Kronzeugenregelung schon in Vergessenheit geraten. Genau zwei Jahre schmorte der Gesetzentwurf im politischen Getriebe. Gestern nun verabschiedete der Bundestag das Gesetz, das nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer mehr Schaden als Nutzen stiftet.

Das Wiederaufleben des Kronzeugen war Teil eines umfassenden Strafrechtspakets, mit dem die große Koalition ihre rechtspolitische Arbeit abschloss. Entsprechend zufrieden äußerten sich ihre Protagonisten. Mit den fünf Gesetzen "schreiben wir rechtspolitische Geschichte", versicherte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker. Die Koalition habe Fragen geklärt, die über Jahrzehnte streitig gewesen seien.

Die Opposition sah das mit gemischten Gefühlen. In der teilweise hitzigen Debatte begrüßte der Rechtsexperte der Grünen, Jerzy Montag, dass die Rechtspolitik im Bundestag endlich einmal bei Tageslicht diskutiert werde, kritisierte aber das Verfahren. "Es ist nicht zu übersehen, dass damit höchst problematische und rechtsstaatlich abscheuliche Vorhaben im Windschatten von zum Teil oder in Gänze zustimmungsfähigen Gesetzentwürfen segeln sollen."

Dazu zählte Montag ebenso wie Redner von FDP und Links-Fraktion die Kronzeugenregelung. 1999 hatte Rot-Grün die Vorgängerversion auslaufen lassen mit der Begründung, sie habe sich nicht bewährt.

Noch 2003 war Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) dagegen, eine Strafmilderung für Kronzeugen wieder einzuführen. Dann aber wechselte die Koalition. Die neue Kronzeugenregelung trage ihre Handschrift, hält sich die Union zugute. "Die Kronzeugenregelung ist ein weiterer Meilenstein bei der Aufklärung komplizierter Straftaten", betonte der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sprach hingegen von einem "schmutzigen Deal des Rechtsstaats mit Schwerverbrechern".

Noch strittiger als die Kronzeugenregelung ist das vorerst wohl letzte Anti-Terror-Gesetz. Es stellt die Vorbereitung von schweren Straftaten unter Strafe. "Die Vorbereitung einer Vorbereitung einer Straftat unter Strafe zu stellen, ist Ausdruck einer Sicherheitsphobie, die keine Grenzen kennt und keine Regeln, sondern nur Erfolg haben will und dies offensichtlich um jeden Preis", bemängelte Montag. Der besonnene FDP-Rechtspolitiker Jörg van Essen hat immer wieder eingewandt, wenn im Strafrecht etwas schwer nachzuweisen sei, dann sei das die Absicht. Die Links-Abgeordnete Ulla Jelpke griff die Koalition frontal an: "Sie schaffen ein illegitimes Feindstrafrecht, das in seiner Konsequenz nach Guantanamo führt." Zypries musste sich in der Debatte mehrfach vorhalten lassen, dass sie selbst davon gesprochen habe, der Gesetzentwurf sei "auf Kante genäht". Harsche Kritik kam auch von einer Parteifreundin, der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue. Die Bestimmungen "sind unbestimmt, konturlos und kaum handhabbar", sagte sie vor einigen Wochen bei der Beratung im Bundesrat.

Über die genauen Bestimmungen waren sich die Koalitionspartner lange nicht einig. Das CDU-geführte Innenministerium und das SPD-geführte Justizressort verkündeten abwechselnd eine Einigung, um sie gleich darauf wieder zu dementieren. Streitpunkt war die Rechtsfrage, ob für eine Bestrafung bereits der Aufenthalt in einem Terrorcamp ausreicht oder ob die Absicht nachgewiesen werden muss, eine Straftat begehen zu wollen. Es blieb schließlich bei der Vorgabe des Justizministeriums, wonach eine Absicht bestehen muss. Doch wie soll die in einem Strafprozess nachgewiesen werden? An der Praktikabilität zweifeln deshalb nicht nur Rechtspolitiker der Union, sondern auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg.

Auf breitere Zustimmung stießen unterdessen so genannte "Deals", also Absprachen in Strafverfahren, die bislang schon Praxis sind, aber nun per Gesetz geregelt werden. Der Bundestag verabschiedete gestern mit großer Mehrheit ein Gesetz, das genau festlegt, unter welchen Bedingungen solche Absprachen zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft getroffen werden können. Neben Union und SPD befürworteten auch FDP und Grüne die Neuregelung, die Linksfraktion stimmte dagegen. "Wir wollen die Verständigung herausholen aus den Gerichtsfluren und den Hinterzimmern", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Debatte. Sie wies den Vorwurf zurück, von solchen Absprachen profitierten nur Wirtschaftskriminelle. Sie seien gerade auch für "kleine Fische" gedacht. Der Gesetzentwurf geht zwar noch einmal zur Beratung in den Bundesrat, ist aber nicht zustimmungspflichtig. "Wir wollen die Verständigung herausholen aus den Gerichtsfluren."

Bundesjustizministerin

Brigitte Zypries (SPD)

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