Italiener stimmen über Atompolitik ab

Rom. In Europa weht der Anti-Atom-Wind: Die Italiener könnten jetzt bei einem nun anstehenden Referendum endgültig "Nein" zum Atom sagen. Das Referendum am Sonntag und Montag gerät aber nebenbei auch erneut zu einem Votum über den umstrittenen Regierungschef Silvio Berlusconi. Zumal es auch um jenes Gesetz geht, das ihm das Fernbleiben von Prozessen erlaubt

Rom. In Europa weht der Anti-Atom-Wind: Die Italiener könnten jetzt bei einem nun anstehenden Referendum endgültig "Nein" zum Atom sagen. Das Referendum am Sonntag und Montag gerät aber nebenbei auch erneut zu einem Votum über den umstrittenen Regierungschef Silvio Berlusconi. Zumal es auch um jenes Gesetz geht, das ihm das Fernbleiben von Prozessen erlaubt. Konfusion und Chaos herrschten in den Tagen vor dem Referendum im Stiefelstaat - nicht nur, aber vor allem wegen des Atomvotums. Und das hat Geschichte: Erst kündigte Berlusconi 2009 an, gut zwei Jahrzehnte nach dem italienischen Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 1987 doch wieder auf eine nukleare Zukunft zu setzen.Gemeinsam mit den Franzosen wollte er den Europäischen Druckwasserreaktor (EPR) bauen - und so die starke Abhängigkeit von Energie-Importen verringern. Doch dann kam die folgenschwere Reaktorkatastrophe von Fukushima. Auch die sonst nur schwer beirrbare Mitte-Rechts-Regierung Berlusconis konnte nicht übersehen, dass Europa sich entsetzt vom Atom abwendet. Da war das Anti-Atom-Referendum schon angesetzt. Und die Regierung wollte den Gegnern ihren angesichts des japanischen Horror-Szenarios greifbar nahen Abstimmungssieg vermasseln. Den Wiedereinstieg legte Rom per Dekret auf Eis, obwohl der 74-jährige "Cavaliere" fest davon überzeugt bleibt, "dass die Zukunft in der Kernenergie liegt". Die Atomgegner von der Opposition bis zur Umweltbewegung sahen darin ein übles Täuschungsmanöver, das ihnen allen Wind aus den Segeln nehmen sollte. Sie setzten sich juristisch durch. Das Kassationsgericht in Rom verwarf Berlusconis Antrag, das Referendum zu kippen. Auch das rasch noch angerufene Verfassungsgericht sah die Frage nicht anders. dpa

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