Ist Einsatz ohne UN-Mandat möglich?

Die Vorbereitungen für eine Strafaktion gegen Machthaber Assad laufen auf Hochtouren. Aber ginge so etwas überhaupt, ohne dass der UN-Sicherheitsrat zustimmt? Antworten auf Fragen zum Völkerrecht.

Was sagt die UN-Charta zum Thema Krieg?

In Artikel 2 Absatz 4 wird der Einsatz von Gewalt grundsätzlich untersagt.

Sind Ausnahmen möglich?

Ja, bei Notwehr und in Nothilfe. Heißt: Ein Staat, der von einem anderen angegriffen wird, darf zurückschlagen, und andere dürfen ihm helfen. Grundlage ist Artikel 51. Zudem kann der Sicherheitsrat Militäreinsätze erlauben, wenn damit der Weltfrieden bewahrt wird.

Funktioniert das?

Nur selten. Als Ständige Mitglieder können die USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien mit ihrem Vetorecht alle Beschlüsse blockieren. Wenn auch nur einer der "Großen Fünf" gegen einen Einsatz ist (in diesem Fall etwa Russland und/oder China) kann die Weltgemeinschaft legal eigentlich nichts unternehmen. Kann der UN-Sicherheitsrat in diesem Fall umgangen werden?

Darüber streiten die Experten. Die Befürworter einer Strafaktion gegen Machthaber Baschar al-Assad berufen sich auf das Prinzip der sogenannten Schutzverantwortung, das auch die Vereinten Nationen anerkannt haben. Heißt: Wenn ein Staat seiner Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung nicht nachkommt, muss die Weltgemeinschaft nicht tatenlos zusehen, sondern darf von sich aus aktiv werden.

Und was heißt das nun für einen Militärschlag gegen Assad?

Hier gehen die Meinungen auseinander. Russland warnt schon vor einem "äußerst groben Verstoß gegen das Völkerrecht". US-Präsident Barack Obama ist jedoch viel mehr darum bemüht, eine Legitimation zu finden als sein Vorgänger George W. Bush in früheren Fällen. Dazu dient auch die Einschaltung des UN-Sicherheitsrats, ohne dass große Hoffnung auf eine Einigung besteht. Bleibt es dabei, dürfte Obama argumentieren, dass auch ein Einsatz ohne UN-Mandat erlaubt ist.

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