Inzest bleibt in Deutschland weiter strafbar

Straßburg. Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter wiesen damit die Beschwerde des 35-jährigen Patrick S

Straßburg. Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter wiesen damit die Beschwerde des 35-jährigen Patrick S. aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester eine sexuelle Beziehung hatte und dafür mehrfach ins Gefängnis musste. Das Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Umgang mit Inzest in Europa nicht einheitlich geregelt ist, auch wenn die Geschwisterliebe in vielen Staaten verboten ist. Zudem hätten deutsche Gerichte diesen speziellen Fall sorgfältig geprüft. , Meinung dpaFoto: dpa

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