Interview mit Peter Weiß „Eine allgemeine Aufstockung von Mini-Renten ist ungerecht“

Berlin · Der CDU-Sozialexperte kann sich als Koalitions-Kompromiss bei der Grundrente aber eine abgespeckte Bedarfsprüfung vorstellen.

 Peter Weiß ist der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion.

Peter Weiß ist der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion.

Foto: Ralf Hirschberger/dpa/Ralf Hirschberger

Die große Koalition streitet weiter über die Einführung einer Grundrente für langjährige Niedrigverdiener. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant deutliche Rentenzuschläge ohne Bedürftigkeitsprüfung. Kostenpunkt: Mindestens fünf Milliarden Euro pro Jahr. Die Union lehnt das Modell ab. Wo könnten die Kompromisslinien liegen? Darüber sprach unsere Zeitung mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU).

Herr Weiß, nach den Worten von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist die Grundrente der SPD offenbar finanzierbar. Geht einem Sozialpolitiker da nicht das Herz auf?

WEISS Im Ziel sind sich Union und SPD einig: Menschen, die lange gearbeitet und dabei wenig verdient haben, sollen ihre Rente mit Steuermitteln aufgestockt bekommen. Das muss aber bedarfsabhängig geschehen und solide finanziert. Dazu hat Bundesfinanzminister Scholz bislang keine belastbaren Zahlen geliefert. Von solider Finanzierung kann also keine Rede sein.

Die CSU hat als Gegenvorschlag einen Freibetrag ins Gespräch gebracht. Die CDU hat bislang noch kein eigenes Konzept vorgelegt. Woran liegt das?

WEISS Das Konzept steht im Koalitionsvertrag. Dort haben Union und SPD eine Grundrente vereinbart, der eine Bedarfsprüfung voraus gehen muss…

Letzteres lehnt die SPD inzwischen aber ab.

WEISS Ja, leider. Dabei ignoriert die SPD auch die Tatsache, dass eine allgemeine Aufstockung niedriger Renten ungerecht wäre. Wer ein auskömmliches Alterseinkommen hat, weil ihm noch andere Geldquellen zur Verfügung stehen, ist nicht auf eine Aufstockung seiner Rente angewiesen. Wir müssen uns vor allem um die kümmern, die nur eine niedrige, gesetzliche Rente beziehen. Hier ist der Hilfebedarf besonders groß.

Das klingt allerdings nicht danach, als könnte es einen Kompromiss geben.

WEISS Da bin ich anderer Auffassung. Vorstellbar ist, dass man für den Bezug einer Grundrente nur das Einkommen prüft, aber nicht das Vermögen und die selbstgenutzte Immobilie. Gerade für Menschen im Rentenalter ist es von großer Bedeutung, dass man sein eigenes Dach über dem Kopf auf jeden Fall behalten kann.

Das wäre eine Art abgespeckte Bedarfsprüfung. Könnte man dann nicht gleich komplett darauf verzichten?

WEISS Nein. Das macht die Union nicht mit. Für jemanden, der zum Beispiel mit einem sehr gut verdienenden Partner in einem Haushalt wohnt, gibt es keinen Grund, die Rente aufzustocken. Alles andere wäre eine Abkehr vom Sozialstaatsprinzip, wonach dem geholfen werden muss, der sich selbst nicht helfen kann. Eine Abkehr von diesem Prinzip hieße übrigens auch, den Sozialstaat permanent zu überfordern.

Wie geht es jetzt weiter?

WEISS Das Problem ist zweifellos, dass sich das Versicherungsprinzip der Rente mit dem Fürsorgeprinzip der Grundsicherung schlecht kombinieren lässt. Mit einer ausschließlichen Prüfung des Einkommens kann man aber beide Prinzipien zusammenbringen. Mit ihrer Grundrente hat die SPD wohl auch ein Thema für die Europawahl Ende Mai gefunden. Ich gehe davon aus, dass sich die Lage danach entspannen wird. Es wäre jedoch vernünftiger, wenn der Bundesarbeitsminister sich schon jetzt mit den Experten von CDU und CSU zusammensetzt, um einen Gesetzentwurf vorzubereiten, in dem sich die Positionen aller Beteiligten wiederfinden.

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