Insider klagt saarländische Justiz an

Saarbrücken · Nach nicht einmal zwei Jahren in seinem Wunschberuf warf David Jungbluth das Handtuch – ernüchtert und desillusioniert. Er berichtet von „amtsanmaßender Ignoranz“ und „respektlosem Umgang“ mit Bediensteten.

 David Jungbluth hat seine Robe an den Nagel gehängt. Die Zeit als Richter und Staatsanwalt sei „desillusionierend" gewesen.Foto: Dietze

David Jungbluth hat seine Robe an den Nagel gehängt. Die Zeit als Richter und Staatsanwalt sei „desillusionierend" gewesen.Foto: Dietze

Foto: Dietze

. Er hat einen Eid auf die Verfassung abgelegt und als Richter auf Probe geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Der gebürtige Hesse David Jungbluth war im Saarland in seinem Wunschberuf, an der Rechtsprechung mitzuwirken, angekommen. Nach nur einem Jahr und elf Monaten in der schwarzen Robe eines Staatsanwaltes und eines Zivilrichters am Landgericht warf er aber im Sommer 2013 frustriert das Handtuch.

"Desillusionierend" nennt der 36-jährige Jurist im Rückblick die Praxiserfahrungen, die er als Staatsanwalt und Richter im Saarland machen musste. Er habe eine "lehrreiche Zeit" bei der Saar-Justiz erlebt. Es sei allerdings "erschreckend", wie wegen unglaublichen Zeitdrucks mit Verfahren umgegangen werde, hinter denen Schicksale stehen. Jungbluth: "Es läuft vieles schief bei der Justiz", die unter "Systemfehlern" und Sparzwängen leide.

"Es war kein Schnellschuss. Ich konnte das mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren," sagt Jungbluth heute über den Dreizeiler, mit dem er im Juli 2013 um die sofortige Aufhebung seines Dienstverhältnisses bei der damaligen Justizministerin Anke Rehlinger (SPD ) bat und anschließend seine Koffer packte.

Im Gespräch mit der Saarbücker Zeitung betont der Jurist, der heute an den Universitäten in Mainz und Saarbrücken Studenten ausbildet, es gehe ihm nicht um persönliche Selbstdarstellung oder Profilierung, wenn er aus dem ernüchternden Alltag eines Richters oder Staatsanwaltes berichtet. In einer Fachzeitschrift erschien kürzlich seine persönliche Bilanz nach 23 Monaten bei der Saar-Justiz. Das Blatt veröffentlichte - leicht gekürzt - einen Brief an Ministerin Rehlinger, in dem er auf 15 eng beschriebenen Seiten die Gründe für seinen Abschied erläutert.

Das ungekürzte Schreiben liegt unserer Zeitung vor. Es liest sich wie die Anklage eines Insiders gegen die Justiz und die verantwortlichen Politiker. Von "amtsanmaßender Ignoranz" und "respektlosem Umgang" mit Justizbediensteten, die wegen Personalnot permanentem Erledigungsdruck ausgesetzt seien, wird berichtet. Jungbluth ergänzt: "Ich fühlte mich wie ein Hamster im Rad, je schneller ich lief, desto schneller drehte sich das Rad." Bei der Staatsanwaltschaft und am Landgericht durfte er "sehr arbeitsintensive" Dezernate oder eine "abgesoffene" Zivilkammer betreuen. Im Klartext: Auf seinen Schreibtisch warteten zum Dienstantritt Hunderte unerledigte Alt-Fälle. Einige waren mehrere Jahre alt. Täglich wuchs der Aktenberg. Mit Überstunden, Wochenendarbeit und Akten als Bettlektüre versuchte er nach eigenen Angaben, die Flut zu bewältigen.

Insider Jungbluth schildert, wie Ermittler in dieser Not handeln: "Gerade meine Erfahrungen bei der Staatsanwaltschaft haben mir gezeigt, dass eine nur annähernd detaillierte Aktenbearbeitung - auf Grund der äußerst extensiven Verfahrenszahl je Dezernat - einen derartigen Arbeitsaufwand nach sich zieht, dass es in der Praxis oftmals zu einer bewusst in Kauf genommenen Verschleppung des Verfahrens kommt oder, dass befremdliche bis abwegige Erwägungen dazu führen, dass Verfahren unsachgemäß eingestellt, statt weiter verfolgt werden." Es bleibt also: Keine Zeit, um nach Recht und Gesetz zu handeln.

Der Jurist erklärt die sogenannte "pönale Quote" (Strafquote), die quasi als ungeschriebenes Gesetz, die Abläufe und Arbeitsergebnisse bei der Staatsanwaltschaft überschatte. Demnach sollen mindestens 20 Prozent aller Verfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehl abgeschlossen werden. Im Umkehrschluss: Ungefähr vier von fünf Fällen werden eingestellt. Die ungeschriebene Quote gebe nicht vor, welche Fälle angeklagt werden. Sie könnte durchaus mit Bagatelldelikten erfüllt werden. Die Einstellung eines Verfahrens dauere fünf Minuten, eine komplizierte Anklage aber Stunden. Es gelte das Prinzip: "Hauptsache die Akte ist schnell vom Tisch!" Jungbluth: "Irgendwann hält man den Druck nicht mehr aus und wird opportunistisch." Aus seiner Sicht stelle das Instrument der "sogenannten pönalen Quote in der Praxis der saarländischen Staatsanwaltschaft einen evidenten Verfassungsverstoß dar".

18 Monate war Jungbluth Staatsanwalt, ehe er zum Landgericht als Zivilrichter versetzt wurde. Dort ticken die Uhren nach seiner Schilderung nicht anders. "Die Akten mussten vom Tisch - so schnell wie möglich." Von Kollegen hat der junge Richter damals gelernt, ein zivilrichterliches Dezernat könne "überhaupt nur bewältigt werden, wenn mindestens 60 bis 70 Prozent der Verfahren einem Vergleich zugeführt werden". Auf Kläger und Beklagten musste also spürbarer Druck ausgeübt werden, sich zu verständigen. Vergleiche sparen richterliche Arbeitszeit. Urteile finden, begründen und schreiben ist dagegen aufwendig. Der gut gemeinte Rat eines Kollegen am Landgericht lautete zudem: "Urteile werden für die nächste Instanz geschrieben, nicht für die Parteien."

Das Fazit des Ex-Staatsanwaltes und Ex-Richters nach fast zwei Jahren im Saar-Justizdienst: Jeder wisse, wie falsch die Dinge laufen, aber keiner unternehme etwas dagegen, weil er nicht den eigenen Ast absägen wolle.

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