Im Fernsehen darf ab sofort mehr Werbung gemacht werden

Mainz. Privatsender dürfen ab sofort in Spielfilmen, Serien oder Sportsendungen bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der erstmals Regeln zum so genannten Product-Placement festschreibt, sei von allen Bundesländern ratifiziert worden und trete am 1. April in Kraft, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei mit

Mainz. Privatsender dürfen ab sofort in Spielfilmen, Serien oder Sportsendungen bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der erstmals Regeln zum so genannten Product-Placement festschreibt, sei von allen Bundesländern ratifiziert worden und trete am 1. April in Kraft, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei mit. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist diese Form der Werbung nur bei angekauften Produktionen, etwa Spielfilmen aus Hollywood, erlaubt. Sie muss zu Beginn und zum Ende einer Sendung und nach jeder Werbeunterbrechung gekennzeichnet werden. Als einheitliches Symbol ist ein "P" vorgesehen, das mindestens drei Sekunden lang erscheinen muss. Ausgeschlossen ist die Platzierung von Produkten unter anderem in Nachrichten- und Kindersendungen. Mit den gelockerten Regeln sollen den Sendern neue Geldquellen erschlossen werden. Die bisherigen Begrenzungen bei den Öffentlich-Rechtlichen - keine Werbung an Sonn- und Feiertagen und nach 20 Uhr - gelten nach wie vor. epd/dpa

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