„Ich möchte, dass der Engel mich endlich holt“
Brüssel · Belgien ist eines der wenigen Länder Europas, das aktive Sterbehilfe erlaubt. Bald soll das auch für Kinder gelten. Seit Monaten spaltet die Diskussion über das Vorhaben das Land.
Aktive Sterbehilfe haben die meisten europäischen Staaten unter Strafe gestellt. Lediglich in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg dürfen Ärzte auf Wunsch des Betroffenen und nach zum Teil langwierigen Verfahren den Tod mit Hilfe von Medikamenten herbeiführen.
Beihilfe zur Selbsttötung wird von einigen Ländern - auch Deutschland - erlaubt. Dennoch bleibt sie heftig umstritten, weil sie den beteiligten Arzt in große Schwierigkeiten bringt. Rein rechtlich darf er einem Sterbewilligen die entsprechenden Medikamente bereitstellen, muss aber eingreifen, wenn der die Präparate einnimmt.
Indirekte Sterbehilfe wird von nahezu allen EU-Staaten hingenommen. Dabei bekommt der Patient starke Medikamente, die vorrangig zur Schmerzlinderung bestimmt sind, aber die Lebensdauer verkürzen (zum Beispiel Morphium). In Deutschland und anderswo ist eine Willensäußerung des Patienten oder eine gültige Patientenverfügung eine Voraussetzung.
Passive Sterbehilfe gilt in Europa als der gängige Weg, das Leiden eines Sterbenden zu verkürzen. Sie besteht im Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Sie wird auch häufig bei denjenigen angewendet, die keinen ausdrücklichen Willen hinterlassen haben. Viele halten den Begriff "passive Sterbehilfe" für falsch und sprechen von "Sterbenlassen".