Höchstes Gericht entscheidet über Schuldenbremse

Saarbrücken. Die nicht zuletzt im Saarland umstrittene Schuldenbremse muss vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Gegen die Regelung, die den Bundesländern vorschreibt, ab 2020 keine neuen Schulden mehr zu machen, will Schleswig-Holstein klagen. Dies beschloss gestern der Kieler Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW)

Saarbrücken. Die nicht zuletzt im Saarland umstrittene Schuldenbremse muss vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Gegen die Regelung, die den Bundesländern vorschreibt, ab 2020 keine neuen Schulden mehr zu machen, will Schleswig-Holstein klagen. Dies beschloss gestern der Kieler Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW). Die Vorgabe, die Mitte dieses Jahres durch Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats in das Grundgesetz aufgenommen wurde, verstoße gegen die Etathoheit der Länderparlamente und schränke damit die Eigenständigkeit der Länder ein.Ein Erfolg der Klage in Karlsruhe würde das wesentliche Ergebnis der Finanzreform infrage stellen, auf die sich Bund und Länder im Rahmen der Föderalismusreform II geeinigt hatten. Es sieht für die Länder die Verpflichtung vor, ab 2020, von Konjunktur-Krisen und Naturkatastrophen abgesehen, Länderhaushalte ohne neue Schulden vorzulegen. Im Gegenzug wurden fünf finanzschwachen Länder Zinshilfen in Höhe von insgesamt 7,2 Milliarden zugesagt. Im Falle des Saarlandes geht es dabei um insgesamt 2,34 Milliarden Euro, die zwischen 2011 und 2019 fließen sollen. Ein Erfolg der Kieler Klage würde es erforderlich machen, dass die 16 Landtage mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Änderung der jeweiligen Landesverfassungen beschließen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit, mit der die Schuldenbremse gegebenenfalls in die saarländische Verfassung Eingang finden könnte, ist derzeit im Landtag nicht in Sicht. Das Verbot, in der Regel ab 2020 keine neuen Schulden aufzunehmen, wird von SPD und Linken im Saarland abgelehnt. CDU und FDP befürworten es, die Grünen haben Vorbehalte. Saar-SPD: Klage offenSchleswig-Holstein ist bislang das einzige Land, das sich zur Klage gegen die Schuldenbremse entschlossen hat. Ob sich das Saarland unter einer SPD-geführten Rot-Rot-Grünen Landesregierung der Klage aus Kiel anschließen würde, ist aber offen, wie Partei-Sprecher Thorsten Bischoff gestern der SZ sagte. Allerdings gehe seine Partei davon aus, dass die Schuldenbremse auch ohne eine Änderung der Landesverfassung im Saarland gültig ist. ulb/tho/afp

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