Höchstens 100 Euro für erste Abmahnung im Internet
Berlin. Die horrenden Abmahngebühren bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet sollen eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden. Dies teilte das Justizministerium am Freitag in Berlin mit
Berlin. Die horrenden Abmahngebühren bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet sollen eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden. Dies teilte das Justizministerium am Freitag in Berlin mit. Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell werden, ergänzte ein Sprecher des Verbraucherministeriums. dpa