Ein Jahr und drei Monate Sperrte Flüchtlinge ein: Bewährung für Heimleiter

Siegen · In einem Prozess um Misshandlungen und Schikanen in einem Flüchtlingsheim in Burbach in Nordrhein-Westfalen ist der damalige Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht Siegen verhängte gestern außerdem eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro.

Unter der Führung des Angeklagten waren in der Einrichtung in Nordrhein-Westfalen zwischen 2013 und 2014 wiederholt Flüchtlinge in ein sogenanntes Problemzimmer gesperrt worden. Die Richter lasteten dem Angeklagten 33 Fälle von Freiheitsberaubung an.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht vor allem sein umfassendes Geständnis. Um der zahlreichen Hausordnungsverstößen in der überbelegten Einrichtung Herr zu werden, hatte er angeordnet, Bewohner bei Fehlverhalten in ein anderes Zimmer einzuquartieren. Im Laufe der Zeit sei ihm jedoch klar gewesen, dass sie dort auch gegen ihren Willen eingesperrt wurden – teilweise tagelang. Zudem habe der Angeklagte durch die Einrichtung des Problemzimmers die Grundlage für ein eigenmächtiges Bestrafungssystem geschaffen: Einige in einem parallel laufenden Verfahren angeklagte Wachleute und Betreuer sollen die eingesperrten Bewohner wiederholt geschlagen, getreten und auch gedemütigt haben. Im September 2014 waren entsprechende Handy-Videos publik geworden.

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