Kommentar Heilsamer Druck aus Karlsruhe

Papier ist geduldig. Das zeigt sich auch bei der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten. Rund ein Jahrzehnt ist es her, dass sich auch Deutschland zu dieser internationalen Vereinbarung bekannte.

Heilsamer Druck aus Karlsruhe gegen Wahlausschluss Behinderter
Foto: SZ/Robby Lorenz

Aber bestimmte Konsequenzen lassen immer noch auf sich warten. Zwar haben Union und SPD das Problem erkannt. Dafür spricht ihre aktuelle Koalitionsvereinbarung. Doch schien der löbliche Vorsatz fast schon wieder im Sande zu verlaufen. Da ist es gut, wenn jetzt auch Karlsruhe Druck macht. Dass die  Änderungen schon bei der Europawahl Ende Mai greifen könnten, wie es der Behindertenbeauftragte fordert, ist aber kaum zu erwarten. Dazu ist die Materie zu kompliziert. Klar ist auch, dass viele Behinderte, die jetzt nicht wählen können, auf Hilfen bei ihrer Stimmabgabe angewiesen sein werden. Das wirft das Problem einer möglichen missbräuchlichen Einflussnahme Dritter auf. Freilich hätte man dafür schon Lösungen haben können, wäre die UN-Behindertenrechtskonvention von Anfang an ernst genommen worden.

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