Heftiger Streit um neues Mietrecht

Berlin. Die Regierungskoalition in Berlin trifft mit ihrem Vorhaben zur Angleichung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter auf heftigen Widerstand von Mieterbund und Opposition. SPD und Linke warfen Union und FDP gestern vor, einseitig Vermieterinteressen zu vertreten

Berlin. Die Regierungskoalition in Berlin trifft mit ihrem Vorhaben zur Angleichung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter auf heftigen Widerstand von Mieterbund und Opposition. SPD und Linke warfen Union und FDP gestern vor, einseitig Vermieterinteressen zu vertreten. Im Koalitionsvertrag von Union und FDP heißt es, man werde das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen "und dabei seinen sozialen Charakter wahren". Zugleich sollen die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter wieder vereinheitlicht werden. Derzeit können Mieter ihre Wohnung innerhalb von drei Monaten kündigen, Vermieter zum Teil erst nach neun Monaten (siehe Infokasten). Voraussetzung für die Kündigung ist zudem ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf. "Wir wollen gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter", sagte FDP-Fraktionschefin Homburger. Sie ließ offen, ob die Koalition die Fristen für Vermieter verkürzen oder die Fristen für Mieter verlängern werde. Darüber "gibt es noch keine Entscheidung", sagte Homburger und betonte: "Klar ist, dass das Mietrecht ein soziales Mietrecht bleibt." Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten geht aber davon aus, dass die Koalition die Kündigungsfristen für Vermieter auf drei Monate verkürzen werde. Das sei in der Vergangenheit immer Position der FDP und der Eigentümerverbände gewesen. Der Mieterbund lehne das als ungerecht ab. "Mit den Plänen werden die Mieterrechte erheblich beschnitten", sagte SPD-Fraktionsvize Olaf Scholz unserer Zeitung. Mit dem Vorhaben mache sich Schwarz-Gelb "ausschließlich Forderungen der Vermieterlobby" zu eigen. Die geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen trügen der notwendigen Mobilität angemessen Rechnung und berücksichtigen das nach einer langen Mietdauer bestehende Schutzbedürfnis der Mieter, sagte Scholz. und Meinung ddp/red

HintergrundNach der Mietrechtsreform von 2001 können Mieter unabhängig davon, wie lang das Mietverhältnis gedauert hat, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt mindestens drei Monate. Sie verlängert sich nach fünf und acht Jahren jeweils um drei Monate. Die maximale Frist für den Vermieter beträgt also neun Monate. red

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