Hartz-IV-Satz für Kinder ist verfassungswidrig
Kassel. Die Hartz-IV-Sätze für Kinder sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Die Kinder würden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfe-Empfängern benachteiligt, hieß es gestern. Die Begrenzung auf 60 Prozent verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Richter meldeten aber keine grundsätzliche Kritik an der Höhe von 211 Euro an
Kassel. Die Hartz-IV-Sätze für Kinder sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Die Kinder würden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfe-Empfängern benachteiligt, hieß es gestern. Die Begrenzung auf 60 Prozent verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Richter meldeten aber keine grundsätzliche Kritik an der Höhe von 211 Euro an. Eine endgültige Entscheidung muss nun das Bundesverfassungsgericht treffen. , Interview, Meinung dpa