Hartz-IV-Sätze sollen künftig stärker steigen als die Renten

Berlin/Saarbrücken. Bei der anstehenden Hartz-IV-Reform plant Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU, Foto: dpa) tiefgreifende Korrekturen. Die bisherige Koppelung der Sätze an die Rentenentwicklung werde - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - aufgegeben, sagte gestern ein Sprecher des Sozialministeriums

Berlin/Saarbrücken. Bei der anstehenden Hartz-IV-Reform plant Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU, Foto: dpa) tiefgreifende Korrekturen. Die bisherige Koppelung der Sätze an die Rentenentwicklung werde - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - aufgegeben, sagte gestern ein Sprecher des Sozialministeriums. Die Berechnung der Bezüge für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle könne künftig von der Inflation, den Netto-Löhnen, aber auch von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Welche Faktoren die Bezüge in welchem Umfang beeinflussen werden, sei aber noch offen.

Das Magazin "Spiegel" hatte berichtet, die Entwicklung der Hartz-IV-Bezüge hänge künftig je zur Hälfte von Netto-Löhnen und Preissteigerung ab. Das Ministerium gehe davon aus, dass die Hartz-IV-Sätze künftig stärker steigen als die Renten. Vorläufige Berechnungen deuteten darauf hin, dass der monatliche Regelsatz von derzeit 359 Euro für einen allein stehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Es zeichne sich ab, dass der Satz bis zu 400 Euro betragen müsse. Der Ministeriumssprecher wies dies zurück. Die Berechnung der neuen Sätze werde erst im Herbst abgeschlossen.

Im Saarland leben derzeit rund 82 000 Menschen von Hartz IV. Bundesweit sind es gut 6,5 Millionen, darunter rund 1,7 Millionen Kinder. Von der Leyen hatte bereits angekündigt, dass Haushalte mit Kindern möglichst kein zusätzliches Geld bekommen sollen. Die Neuordnung der Hartz-IV-Sätze will die Ministerin in diesen Fällen mit Sachleistungen für arme Schüler verbinden: Gutscheine sollen an bestimmte Zwecke, etwa Sport- und Freizeitangebote, gebunden sein. Zu diesen Zusatz-Leistungen könne auch das Mittagessen in der Schule oder im Hort gehören, so das Ministerium. Die Verpflegungskosten solle die zuständige Behörde direkt bezahlen, schreibt der "Spiegel".

Hintergrund der Hartz-IV-Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nach Ansicht der Richter ist die geltende Berechnung der Regelsätze nicht nachvollziehbar und realitätsfern. Das neue Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. und Meinung dpa/afp

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