Länder legen nach Harte Strafe für Blockade von Rettungswagen

Wenn Autofahrer im Stau keine Gasse bilden, sind Leben in Gefahr. Das soll bald richtig teuer werden.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/Patrick Seeger

Berlin Den Bundesländern gehen Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht weit genug, Rettungsgassen-Blockierer stärker zu bestrafen. Nach SZ-Informationen fordern sie deutlich höhere Bußgelder, als von Dobrindt geplant.

Wer den Weg nicht schnell genug freimacht, soll nach Plänen der Länder nun  mehr als fünfmal so viel zahlen wie bisher. Das geht aus einer Empfehlung der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse hervor, die in der Länderkammer am Freitag beschlossen werden soll. Die Länder fordern, bei Nichtbilden einer Rettungsgasse das Bußgeld von bislang 20 Euro auf 105 Euro anzuheben. Findet eine Behinderung statt, sollen es 125 Euro sein, bei einer Gefährdung 145 Euro. Bei einer Sachbeschädigung, die durch notwendige Fahrmanöver der Rettungskräfte entstehen kann, sollen 165 Euro fällig werden. Zugleich gibt es Punkte in Flensburg. Demgegenüber wollte Dobrindt durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung das Bußgeld lediglich auf 55 Euro bis maximal 115 Euro erhöhen.

In den vergangenen Monaten hatte es mehrere Zwischenfälle gegeben, bei denen Autofahrer Rettungskräften den Weg versperrten. So mussten Sanitäter auf der A7 zwei Kilometer zu einer Unfallstelle laufen, weil der Weg nicht freigemacht wurde. Auf der A5 blieben Einsatzfahrzeuge stecken, weil Autofahrer die Rettungsgasse als Überholspur nutzten. Für Schlagzeilen sorgte der Fall des Fahrers auf der A71, der in falscher Richtung durch eine Rettungsgasse fuhr, um einen Stau zu umfahren. Grundsätzlich gilt: Egal ob zwei, drei oder vier Fahrspuren – die Rettungsgasse wird immer zwischen der äußersten Überholspur und dem Fahrstreifen rechts daneben gebildet. Die Fahrzeuge auf der Überholspur fahren dabei nach links. Die auf dem Streifen nebenan nach rechts. Wichtig: Die Standspur sollte immer frei bleiben. Und: Laut Straßenverkehrsordnung muss eine Rettungsgasse schon gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht vorbei will.

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