Handel mit Nacktbildern von Kindern wird strafbar

Berlin · Schärfere Vorschriften im Kampf gegen Kinderpornografie, besserer Schutz vor Missbrauch, mehr Rechte für die Opfer: Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet.

Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen besser vor sexuellem Missbrauch und unerlaubten Nacktaufnahmen geschützt werden. Der Bundestag beschloss dazu gestern eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Oberstes Ziel sei es zu verhindern, dass Kinder Opfer von Sexualstraftaten würden, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ).

Künftig macht sich strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt fotografiert oder filmt, um die Bilder zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. "Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen", erklärte Maas. Ursprünglich hatte er das unbefugte Ablichten von nackten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen generell unter Strafe stellen wollen. Experten und Rechtspolitiker hatten jedoch beanstandet, dies kriminalisiere auch unverfängliche Handlungen wie Familienfotos am Strand. Daraufhin entschärfte Maas die Pläne kurzfristig.

Nun gilt: Generell dürfen keine Aufnahmen weitergegeben werden, die dem Ansehen des Betroffenen erheblich schaden können. Bei Kindern greifen strengere Regelungen: Bilder, die sie in einer "unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung" zeigen oder ihre Genitalien in aufreizender Form, sind ausdrücklich verboten. Aber auch wer Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen macht, die noch nicht als Pornografie gelten, macht sich strafbar - sofern er dies zu kommerziellen Zwecken tut. Auch sollen Sexualstraftaten künftig später verjähren und verdeckte Annäherungsversuche Erwachsener an Kinder über das Internet umfassender geahndet werden.

Während der Kinderschutzbund von einem "Schritt in die richtige Richtung" sprach, kritisierte die Opposition das Gesetzesvorhaben. Nach Ansicht der Linkspartei schießt es weit über das Ziel hinaus. Die Grünen beklagten, durch die kurzfristigen Änderungen seien zahlreiche Mängel im Gesetz gelandet. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht in den Änderungen keine große Hilfe im Kampf gegen Kinderpornografie. Wichtiger sei mehr Personal. Derzeit müssten die Ermittler auf die Auswertung beschlagnahmter Festplatten manchmal zwei Jahre warten . >

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